Schlagwort-Archive: Transparenz

Lesebeute: „Gefälligkeitsjournalismus“ beim Spiegel

Übermedien hatte im September 2023 über Nähe des freien Spiegel-Autors Andreas Haslauer zu seinen journalistischen Gesprächspartnern berichtet. Nun hat Autorin Lisa Kräher nochmal beim Hamburger Blatt nachgefragt, Demnach habe der Spiegel nachträglich „bei sechs Reiseberichten von Haslauer einen fehlenden Transparenzhinweis ergänzt“ (alle Beiträge sind kostenpflichtig). Die Übernahme von Übernachtungskosten des Reporters durch einem Tourismus-Verband in einem Fall sei dem Spiegel nicht bekannt gewesen. Ferner schreibt der Spiegel zur Frage nach einem reaktionslos gebliebenen Leserhinweis laut Kräher: „Dass wir dem Hinweis auf Gefälligkeitsjournalismus nicht sofort nachgegangen sind, bedauern wir sehr.“

Die frei zugängliche Geschichte bei Übermedien: „Nach Interessenkonflikten: ‚Spiegel‘ plant nicht mehr mit seinem Autor“ (8. November 2023)

SPIEGEL: „Alles für Deutschland“

Fehler können und dürfen passieren – auch dem SPIEGEL. Doch wer sich nicht nur immer wieder seiner Dokumentationsabteilung rühmt, die jedes Wort prüfe, sondern wer auch bei der Beurteilung anderer gerne auf Fehlergnade verzichtet, sollte dann doch in entsprechendem Zusammenhang erwähnen, selbst einen Fauxpas begangen zu haben.

>Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht mitteilte.<

So beginnt Spiegel.de eine Meldung (13.09.2023), die gerade durch alle Medien geistert. Höcke und Nazi-Vokabular, da kann der Journalismus nicht widerstehen.

Etwas später heißt es im SPIEGEL-Text:

>Konkret geht es um Äußerungen Höckes auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung vor zwei Jahren in Merseburg. Höcke soll dort vor rund 250 Zuhörerinnen und Zuhörern die Worte »Alles für Deutschland« benutzt haben, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wusste Höcke um die Herkunft und Bedeutung dieses Ausdrucks.<

Es fehlt eine Wissens-Begründung, die sich in anderen Texten findet, z.B.: „Höcke war vor seiner politischen Karriere Geschichtslehrer in Hessen.“ (SZ) Weiterlesen

Medienkritik zur Berichterstattung über Aiwangers Flugblatt aus Jugendtagen

Das Skandalthema dieses Wochenendes lautet, der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) habe als Schüler ein antisemitisches bzw. rechtsextremistisches Flugblatt verfasst. Dies hatte die Süddeutsche Zeitung anonyme Zeugen behaupten lassen und in ihrer Print-Ausgabe (26.08.2023) auch das Corpus Delicti präsentiert. In kurzen Zeitabständen folgten öffentliche Anschuldigungen, Dementis und weitere „Enthüllungen“ – die erwartbare Empörungswelle war losgetreten. Auch ungeachtet der weiteren Entwicklung hat die SZ-Berichterstattung zahlreiche handwerklich Mängel. Eine Medienkritik mit nachfolgender Materialsammlung. Eine kürzere Zusammenfassung wesentlicher Kritikpunkte gibt es in einem eigenen Beitrag hier im Blog. 

Flugblatt aus SZ vom 26.08.2023 Seite 3

Flugblatt aus SZ vom 26.08.2023 Seite 3

Sechs Wochen vor der bayerischen Landtagswahl präsentierte die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Freitag online und am Samstag  ausführlicher in Print auf Seite 3 eine Verdachtsberichterstattung über den Vize-Ministerpräsidenten und Vorsitzenden der Freien Wähler Hubert Aiwanger. Dieser stehe im Verdacht, „als 17-Jähriger“ „ein antisemitisches Flugblatt verfasst und im Burkhart-Gymnasium in Mallersdorf-Pfaffenberg ausgelegt zu haben“. Der Artikel wirft zahlreiche Qualitätsfragen auf, die von grundlegender Bedeutung für zahlreiche journalistische Darstellungen sind.

Aus dem „Schriftstück mit dem rechtsextremistischen Inhalt, das im Schuljahr 1987/88 in der Schule auftauchte“, zitiert die SZ online nur Bruchstücke. Was andere Medien – wie zu erwarten – nicht davon abhält, die Geschichte nur auf dieser Basis nachzuerzählen. t-online etwa hat, obwohl mit einem Redakteurs-Kürzel versehen, nichts weiter beizusteuern und folgt sogar dem Aufbau des Originals und bleibt auch in der Wortwahl so nah dran, dass Plagiatsjäger ihre Freude hätten.

Doch was spricht nun aus Sicht der Medienkritik gegen den SZ-Online-Artikel? Vor allem eine Minderleistung bei den Qualitätskriterien Relevanz, Maßstabsgerechtigkeit, Vollständigkeit, Einordnung, Richtigkeit und Transparenz. Weiterlesen

ZEIT-Artikel ein PR-Stück?

„Das vielleicht spannendste neue Projekt dieser Art in Österreich ist der Wohnrechtskonvent 2019“,

schreibt Walter Osztovics in der Österreich-Ausgabe der ZEIT (34/2019). „Bürger an die Macht“ heißt sein Stück, das verschiedene Bürgerkonsultationen in Europa kurz vorstellt. Neben dem spannenden Wohnrechtskonvent erwähnt der Autor noch eine prophetische „Arena Analyse 2019“, „eine Studie, die auf Expertenbefragungen beruht“ und „jährlich vom Wiener Beratungsunternehmen Kovar & Partners in Zusammenarbeit mit der ZEIT und dem Standard durchgeführt“ wird. Und eine „relativ neue Software“ findet Platz, „eComitee“, denn:

„Die Digitalisierung liefert das Werkzeug, um [Bürgerbeteiligung] auch im großen Maßstab umsetzen zu können“

– beim „Wohnrechtskonvent“ etwa wird „eComitee“ eingesetzt.

„Die Entwicklung von eComitee ist ein Joint Venture von Kovar & Partners und Univ.-Prof. Dr. Peter Reichl, Professor an der Fakultät für Informatik der Universität Wien“,

womit der Kreis innovativer „Bürger an die Macht“-Projekte geschlossen ist, wenn wir noch irgendwoher erfahren, dass Autor Walter Osztovics Co-Geschäftsführer von „Kovar & Partner“ ist.

Der ZEIT-Autor, zu dem es weder in der gedruckten Ausgabe noch online einen biografischen Hinweis gibt, schreibt also über seine eigenen Projekte und wertet munter drauf los, ohne dass diese Betroffenheit erwähnt wird.

Johanna Schacht, Pressesprecherin der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co KG, schreibt uns auf Anfrage heute Nachmittag:

„Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Redakteuren möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir den fehlenden Transparenzhinweis zu dem von Ihnen zitierten Artikel bedauern. Wir werden ihn online nachträglich ergänzen.“

Diese Ergänzung ist heute noch nicht geschehen. Und es ist fraglich, ob es mit einer Autoreninformation getan ist, oder ob – zumal unter dem schönen Titel „Bürger an die Macht“ – nicht einfach ein PR-Stück erschienen ist.  Weiterlesen