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ZDF-Weizenbiene

Insekten bestäuben Getreide? Diese neue „Erkenntnis“ verbreitet die aktuelle ZDF-Sendung „Plan b„, in der es  um Lichtverschmutzung geht, unter der u.a. Insekten zu leiden haben.


In der zugehörigen Grafik wird diese artenreiche Tierklasse durch eine Biene vertreten. Der zugehörige Text passt leider nicht zur Honigbienen und zu Bienen allgemein auch nur marginal, eine zentrale Aussage ist in jedem Fall falsch.

>Insekten übernehmen lebenswichtige Aufgaben. Sie bestäuben Pflanzen, darunter die meisten Getreidesorten. Sie lockern den Ackerboden, versorgen ihn mit Nährstoffen und fressen Schädlinge, bevor sie selbst gefressen werden.<
(Plan b, Folge „Licht aus! Sterne an!“)

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Eine Behauptung ist keine Frage


Eine nachrichtliche Einordnung des vom ZDF selbst ausgelösten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Fynn Kliemann ist dem ZDF misslungen. Denn die folgende Behauptung ist falsch:

>Im Kern des Beitrags wurde die Frage aufgeworfen, ob bei Geschäften der Textilfirma mit einem Großhändler im Jahr 2020 ganz bewusst das Produktionsland verschwiegen wurde – Die Masken zum Schutz gegen Corona kamen aus Asien statt aus Europa.<

Jan Böhmermann hat in seiner Sendung ZDF Magazin Royale am 6. Mai 2022 nicht nur eine „Frage aufgeworfen“, sondern sehr konkret u.a. einen Betrug vorgeworfen, bis heute noch in der Überschrift der vielsagenden Sendungsseite „Leck mich am Arsch, Fynn Kliemann“ (so wir das Akronym richtig übersetzen) zu lesen: „Fynn Kliemanns Maskenbetrug“. Alles Folgende gründete auf dieser – nach derzeitigem Stand juristisch falschen – Tatsachenbehauptung.

 

ZDF-Intendant räumt Fehler ein, korrigiert aber nicht transparent

Auch wenn es satirischer Journalismus war: der erste Beitrag der Reihe „Till to go“ vom ZDF hatte massive Qualitätsmängel. Denn er führte die Zuschauer auf vielfältige Weise in die falsche Richtung. Wir haben darüber Anfang August ausführlich berichtet, mit mehreren Updates: „Absurde Verdrehungen in der heute-Show„. Auf einen konkreten Fehler haben wir das ZDF drei Mal hingewiesen, der Sender blieb jedoch bei seinen Falschbehauptungen. Erst eine formale Programmbeschwerde hat dazu geführt, dass das ZDF, vertreten durch seinen Intendanten, zwei Fehler eingeräumt hat – allerdings nur in einem Schreiben an den Beschwerdeführer, nicht öffentlich. Die Falschbehauptung im Filmbeitrag bleibt bestehen, die Zuschauer werden nicht aktiv darauf hingewiesen, dass ihnen nicht nur Quatsch, sondern schlicht die Unwahrheit erzählt wurde. Denn ein zweiter Fehler erwies sich als vorsätzlich begangen – man kann also auch von einer Lüge sprechen. Warum die ZDF-Pressestelle auf Fragen und Hinweise so lange nicht reagiert hat, bleibt auch ungeklärt.

Eine Eintrag auf der eigenen Korrekturen-Seite des ZDF erfolgte trotzt erneuten Hinweises nicht (jedenfalls bisher 20 Tage lang).

Siehe zur Programmbeschwerde:Journalistisches Sträuben gegen Richtigkeit“ (Telepolis).
Siehe zum konkreten Fall mit allen Updates: „Absurde Verdrehungen in der heute-Show“ (SpKr)

Letzte Aktualisierung: 24. April 2023

Absurde Verdrehungen in der heute-Show

Abstract: Die Darstellung von Till Reiners ist in wesentlichen Punkten unvollständig und verzerrend und damit irreführend. An einer juristischen Falschbehauptung halten er und sein Sender unvermindert fest. Der ZDF-Intendant hat die Redaktion bereits „für eine bessere Detailtreue sensibilisiert“. Eine Falschinformation zur Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs wurde vom ZDF erst nach Eingabe einer formalen Programmbeschwerde korrigiert – teilweise. Der Begleittext zur Sendung („Dossier“ „What the Fakt!?“) war mit einem falschen Datum ausgewiesen: tatsächlich entstand er erst deutlich nach der Veröffentlichung des Videos. Letztes Update: 24.04.2023

„So viele absurde Sonderrechte haben christliche Kirchen in Deutschland“ betitelt die ZDF heute-Show ihren ersten Filmbeitrag von Comedian Till Reiners in der Sommerreihe „Till to Go„. Das journalistische Problem daran: Keines der von Reiners und seinem Co-Autor Stefan Stuckmann enthüllten „absurden Sonderrechte“ ist ein Sonderrecht der christlichen Kirchen. Und eigentlich sollte das auch alles längst bekannt sein, es ist zumindest sehr leicht herauszufinden. Reiners Behauptung zur Verjährung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist grob falsch und wurde trotz vielfacher Hinweise nicht korrigiert.

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Strafanzeigen haben keine journalistische Relevanz

Immer wieder vermelden Journalisten, jemand habe gegen eine andere Person eine Strafanzeige erstattet. Das mag zwar faktisch richtig sein (überprüft wird es selten, in der Regel reicht die Behauptung oder auch nur Ankündigung des (künftigen) Anzeigenerstatters), aber es ist keine Nachricht. Warum?

+ Weil mit der Vermeldung einer Strafanzeige stets der Eindruck erweckt wird, es läge auch ein strafbares Verhalten vor oder wenigstens der Verdacht. Das muss aber gar nicht der Fall sein. Eine Strafanzeige ist zunächst nicht mehr als der Antrag an die Staatsanwaltschaft, eine Sache auf ihre strafrechtliche Relevanz hin zu überprüfen. Eine Strafanzeige kann jeder jederzeit stellen, auch anonym. Weiterlesen

Rundfunkräte auslosen

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nur mit der Auslosung von Bürgern zu gewährleisten, erklärt der Medienjournalist Timo Rieg in einem Essay der aktuellen Ausgabe von „epd Medien“.

Wo immer eine Menschengruppe zu groß ist, um in ihrer Gesamtheit etwas zu beraten, ist die Auslosung von einzelnen Stellvertretern das demokratischste Verfahren. Denn das Los ist unbestechlich, gerecht und blind wie Justitia. Das Los gibt jedem die gleiche Chance, es diskriminiert und privilegiert niemanden. Deshalb haben es schon die Erfinder der Demokratie vor 2.500 Jahren genutzt: sie haben Bürger ausgelost, die stellvertretend für alle miteinander Politik diskutiert haben. Sogar die meisten einzelnen Ämter wurden verlost. Um die Gefahr zufälliger Verzerrungen zu minimieren, muss die ausgeloste Gruppe nur groß genug sein. In der attischen Demokratie kamen in einer „Bule“ genannten Versammlung 500 ausgeloste Bürger zusammen. Für einen repräsentativen Rundfunkrat dürfte ein Fünftel davon genügen.

Die Mitglieder des ZDF-Fernsehrats haben angekündigt, ab nächstem Jahr überwiegend öffentlich zu tagen. Damit will das Aufsichtsgremium dem Transparenzgebot des Bundesverfassungsgericht nachkommen. Die für die Zusammensetzung des Fernsehrats zuständigen Ministerpräsidenten hatten zurvor schon erklärt, den Anteil von Politikern und „staatsnahen“ Funktionären etwas reduzieren zu wollen (das BVerfG hält maximal ein Drittel für vertretbar).

Das alles wird aber nicht dem gerecht werden, was das Karlsruher Gericht am 25. März 2014 gefordert hat, meint Rieg: nämlich die Vielfalt der Gesellschaft abzubilden. Derzeit bildeten die Mitglieder der Aufsichtsgremien in ARD und ZDF eine sehr homogene Gruppe: überwiegend männlich, im mittleren bis fortgeschrittenen Alter, formal gebildete, gut verdienend, überwiegend vom Steuerzahler finanziert oder zumindest bezuschusst.

Da sich die Ministerpräsidenten als Verantwortliche für den rechtlichen Rahmen derzeit wohl nicht auf eine strikte Beschneidung der Lobbygruppen einlassen, schlägt Timo Rieg vor, unabhängig von den etablierten Gremien ausgeloste Bürgergruppen über dieselben Themen beraten zu lassen. Die Ergebnisse der „Bürger-Jurys“ wären zwar unverbindlich, aber immerhin öffentlich diskutierbar.

Updates:

Eine Kurzvorstellung des Vorschlags ist bei Telepolis erschienen

Der vollständige Text ist inzwischen hier nachzulesen: Stellvertreter für alle – Rundfunk- und Medienräte auslosen.

Kurzer Hinweis auf Englisch in „Whoever has no lobby is out„:

Journalist and mini public expert Timo Rieg criticises the dominance of organised interests in broadcasting councils and television councils: „Associations have good chances of participation. However, if you don’t have an organised lobby, you’re out.“ Moreover, representatives of those associations that do get a say are by no means representative of their members. „If you look at the compositions, academics dominate, above-average earners dominate. This is justified by the need for expertise: „You have to know your subject area very well and be able to communicate this,“ says Rieg, explaining the current situation. [Read more here]