Lesebeute: Keine Faltencreme für Straftäter

  • Der Spiegel hat diese Woche mal wieder ein Stück über Blogger drin. Nichts dolles, trotzdem kommt auch von uns vielleicht noch was dazu, nett zu lesen jedenfalls: Knüwer.
  • Coffee & TV geht der Quelle nach, die Spiegel-Online zu einer Meldung veranlasst hat, Josef F. habe im Knast nach einer Anti-Falten-Creme verlangt. (Bitte auch den Folgebeitrag lesen)
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    Dabei sei als relativ große Korinthe angemerkt, dass Fritzl trotz aller Geständnisse und öffentlicher Debatten natürlich nicht „der zurzeit bekannteste Straftäter Europas“ ist, weil zum Straftäterdasein eine rechtskräftige Verurteilung gehört, die – auch wenn der Prozess in erster Instanz noch dieses Jahr beginnen soll, noch etwas auf sich warten lassen wird.

  • Die Nachrichtenbeschaffungsmethoden des „Instituts für Rationelle Psychologie“ waren jüngst etwas in der Diskussion, auch der Spiegel zählt zu den Abnehmern und so verweisen wir mal hoch–seriös auf die Zeit.
  • In Heft 26/2008 vermeldete der Spiegel gleich zwei Korrekturen: Eine Grafik auf Seite 84 im Heft 25 basiere „auf unterschiedlichen Erhebungsgrößen“ und ergebe „deshalb ein falsches Bild“, und der zusätzliche CO2-Ausstoß des erhöhten Sprit-Verbrauchs durch nationaleuphorische Autoflaggen (Nr. 24, Seite 60) betrage nicht 0,1 Millionen Kilogramm, sondern 3,5 Millionen. „Medienlese“ bejubelt diese Offenheit: „Endlich eine Korrekturspalte beim Spiegel!“
  • “Kindergarten 2.0” nennt Peter Turi es: Stefan Aust macht für seinen Rausschmiss beim Spiegel die SPD verantwortlich. In einem Interview mit Cicero beklagt er auch den schnellen Seitenwechsel seiner ehemaligen Mitarbeiter.
    Nach der Exklusiv-Meldung zu diesem Gespräch bestreitet Aust allerdings die Korrekte Wiedergabe seiner Worte. Er habe nur Theorien wiedergegeben, sich diese aber nicht zu eigen gemacht. (FTD, Welt)

  • Der Spiegel plant laut Kontakter nun doch eine Schweiz-Ausgabe (via DWDL).
  • Zur korrekten Verwendung des Wortes “liberal” bei der SpOn-Berichterstattung über den US-Wahlkampf schreibt The Outside of the Asylum und allgemeiner „USA erklärt“.
  • 2 Gedanken zu „Lesebeute: Keine Faltencreme für Straftäter

    1. lupe

      “weil zum Straftäterdasein eine rechtskräftige Verurteilung gehört”

      Ohoh, liebe Spiegelkritiker, darüber dürfte der Deutsche Presserat völlig anders denken.
      Kürzlich lehnte er eine Beschwerde in einem ähnlichen Fall ab mit der Begründung, der Verdächtige dürfe im Vorspann Täter genannt werden, denn es handle sich um eine “journalistische verkürzte Verknappung im Vorspann” (Was ist das?).

      Übrigens hat der Presserat schon vor einiger Zeit u.a. die Richtlinie 13.1 geändert, wonach ein Verdächtiger als Täter bezeichnet werden darf, wenn er die Tat gestanden hat, sie in der Öffentlichkeit beging oder wenn Beweise vorliegen. Daraus schließe ich, dass Verurteilungen durch ein Gericht nur noch Formsache sind, jedenfalls für die Medien.

      Ist nur zu hoffen, dass der Spon-Redakteur, der den “bekanntesten Straftäter” eintippte niemals in die Situation gerät, vorverurteilt zu werden, sondern immer die anderen.

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