Am gestrigen Montag haben nach eigenen Angaben “46 Chefredakteure und leitende Journalisten aus 19 Staaten in Hamburg die „Europäische Charta für Pressefreiheit“ beschlossen und unterzeichnet”. Von den beteiligten Medien berichten – mit Material der Agenturen – etwa BILD, stern, und Spiegel. In 10 Artikeln fasst die Charta zusammen, was man bisher schon als Basis von Pressefreiheit versteht und was sich so auch in der deutschen Gesetzgebung findet. Die “European Charter for Press Freedom” im Wortlaut:
Art. 1
Die Freiheit der Presse ist lebenswichtig für eine demokratische Gesellschaft. Journalistische Medien aller Art zu achten und zu schützen, ihre Vielfalt sowie ihre politischen, sozialen und kulturellen Aufgaben zu respektieren, ist Auftrag aller staatlichen Macht.Art. 2
Zensur ist untersagt. Unabhängiger Journalismus in allen Medien ist frei von Verfolgung und Repressalien, ohne politische oder regulierende Eingriffe des Staates zu garantieren. Presse und Online-Medien dürfen nicht staatlicher Lizenzierung unterworfen werden.Art. 3
Das Recht von Journalisten und Medien zum Sammeln und Verbreiten von Informationen und Meinungen darf nicht bedroht, eingeschränkt oder unter Strafe gestellt werden.Art. 4
Der Schutz journalistischer Quellen ist strikt zu wahren. Durchsuchungen von Redaktionen und anderen Räumlichkeiten von Journalisten sowie Überwachungen und Lauschaktionen mit dem Zweck, Informationsquellen ausfindig zu machen oder das Redaktionsgeheimnis zu brechen, sind unzulässig.Art. 5
Alle Staaten haben sicherzustellen, dass Medien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den vollen Schutz eines unabhängigen Gerichtssystems, der Gesetze und der Behörden genießen. Das gilt insbesondere für die Abwehr von Belästigungen und Angriffen auf Leib und Leben von Journalisten und deren Mitarbeitern. Bedrohungen oder Verletzungen dieser Rechte sind sorgfältig zu untersuchen und durch die Justiz zu ahnden.Art. 6
Die wirtschaftliche Existenz von Medien darf durch staatliche oder staatlich beeinflusste Institutionen oder andere Organisationen nicht gefährdet werden. Auch die Androhung von wirtschaftlichem Schaden ist unzulässig. Private Unternehmen müssen die journalistische Freiheit der Medien achten. Sie dürfen weder Druck auf journalistische Inhalte ausüben, noch versuchen, werbliche Inhalte mit journalistischen Inhalten zu vermischen.Art. 7
Staatliche und staatlich beeinflusste Institutionen dürfen den freien Zugang von Medien und Journalisten zu Informationen nicht behindern. Sie sind verpflichtet, deren Informationsauftrag zu unterstützen.Art. 8
Medien und Journalisten haben Anspruch auf ungehinderten Zugang zu allen Nachrichten und Informationsquellen, auch aus dem Ausland. Ausländischen Journalisten sind zur Berichterstattung Visa, Akkreditierungen und andere erforderliche Dokumente ohne Verzögerung auszustellen.Art. 9
Der Öffentlichkeit jedes Staates ist freier Zugang zu allen nationalen wie ausländischen Medien und Informationsquellen zu gewähren.Art. 10
Der Staat darf den Zugang zum Beruf des Journalisten nicht beschränken.
In dieser Allgemeinheit wird dem Dokument kaum ein Politiker sein Kopfnicken verweigern – und darin liegt auch das Problem dieser Charta.
Um nur einige Beispiele aus dem Pressefreiheits-Alltag in Deutschland zu nennen:
* Der Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Behörden läuft oft ins Leere, weil Anfragen nicht oder stark zeitverzögert oder schwammig und damit ungenügend beantwortet werden.
* Auch mit Informationsfreiheitsgesetzen auf Bundes- und Länderebene gibt es bisher keine Informationsfreiheit, weil – man hat den Eindruck: nach Belieben – von den eigentlich auskunftspflichtigen staatlichen Stellen Gründe vorgetragen werden können, die gegen einen freien Informationszugang sprechen. Aber wen soll das wundern, wenn selbst das Parlament keinen vollen Einblick bekommt in das, was die von ihr ermächtigte “Exekutive” so treibt.
* Die Möglichkeiten zivilrechtlicher Haftbarmachung verhindern, dass kritischer Journalismus insbesondere von Freien fokussiert wird. Missliebige Behauptungen können so schnell zur Zahlungsunfähigkeit des einzelnen Journalisten führen. Der gern vorgetragene Verweis auf die nur gründliche Arbeit, mit der sich solches verhindern ließe, ist angesichts der täglich publizierten Fälle nicht mehr als Gewäsch.
* Selbst öffentliches Geschehen wie die Rechtsprechung “im Namen des Volkes” oder öffentliche Versammlungen (Demonstrationen, Trauermärsche, Mahnwachen etc.) werden – etwa durch polizeiliches Handeln oder durch Einstweilige Verfügungen – in wichtigen Teilen der Presseöffentlichkeit entzogen.
* Die gesamte Wirtschaft bleibt von Antastungen durch freie Presse praktisch verschont. Auskunftsansprüche gibt es nicht, öffentlich genutzter und öffentlich mitfinanzierter Raum wird zum privaten Eigentum erklärt und damit der freien Presse entzogen, investigative Recherchemethoden sind von immensen Schadensersatzforderungen und ggf. auch strafrechtlichen Konsequenzen bedroht.
* Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in vielfältigen Formen abhängig vom Wohlwollen der eigentlich kritisch und distanziert zu begleitenden drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative.
* De facto kann derzeit kein Journalist mehr seiner Quelle Informantenschutz zusichern, zu dessen Gewährleistung er gleichwohl gesetzlich verpflichtet ist.
Andere spannende Fragen zur Pressefreiheit stellen sich, wenn man die Medienbetriebe selbst anschaut.
* Wie steht es um die “innere Pressefreiheit”?
* Wie weit wird bspw. das Potential der freien Journalisten genutzt, ihre Rechercheergebnisse und ihre Sicht der Dinge zu publizieren?
* Welcher Nutzen (bzw. Gewinn) steht dem Risiko investigativer Recherche gegenüber?
* Wie abhängig oder unabhängig sind Journalisten von Vorgaben der “leitenden Journalisten” ihrer Medien? Und wo können Probleme, Interessenskonflikte und Fehler frei diskutiert werden?
* Wie selbstkritisch ist der Medienbetrieb? Oder wie weit läuft Pressefreiheit genau hier ins Leere, hat einen blinden Fleck?
Und natürlich ist Pressefreiheit immer auch eine Frage der eigenen Haltung, der eigenen Freiheit bzw. Abhängigkeit.
* Machen Journalisten hinreichend deutlich, welche Eigeninteressen sie mit ihrer Arbeit verfolgen?
* Ist der Hinweis auf eigene Fehler Schwäche oder Stärke, Gewinn oder Verlust für den Job?
* Wie transparent werden Eigeninteressen gemacht, die bei Berichterstattung oder Nicht-Berichterstattung zumindest mitschwingen?
Dies nur als kleine Notiz, was zur Diskussion stehen könnte, um Pressefreiheit in Deutschland, ganz Europa oder – wie von den Charta-Schreibern gewünscht – gar noch darüber hinaus voranzubringen.
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Zu den da versammelten “leitenden Journalisten” Europas gehörte auch der Pressesprecher des DJV Hendrik Zörner, der das Papier dann auch gleich in einer Pressemitteilung gutgeheißen hat. Sind Pressesprecher von Lobbygruppen nun Journalisten?