Unscharfe Begriffe: Gemeindeparlament

Tägliche Wiederholung macht es nicht richtig: Es gibt in Deutschland keine „Gemeindeparlamente“ oder „Stadtparlamente“. Gemeinderat, Stadtverordnetenvertretung etc. sind keine Organe der Gesetzgebung (Legislative), sondern der Verwaltung (Exekutive).
Diese Unterscheidung ist keine Formsache, sondern von essentieller Bedeutung. Um es an einem zentralen Beispiel deutlich zu machen: Parlamente haben das sogenannte „Budgetrecht“, allein sie beschließen über die öffentlichen Haushalte. Die kommunalen Gremien hingegen unterstehen der Aufsicht einer übergeordneten Behörde (z.B. Regierungspräsidium).
Lokaljournalisten sollten den kommunalen Gremien durch Sprachschlampigkeit nicht Kompetenzen andichten, die sie gar nicht haben.

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