Der ZDF-Fernsehrat hat eine Programmbeschwerde zum Telemedienangebot des Senders nicht zur Beratung angenommen. Im Zusammenhang mit der im heute journal am 15. Februar 2026 verwendeten Sequenz eines von Künstlicher Intelligenz (KI) generierten Videos wurde die folgende Behauptung auf der Korrekturenseite des Senders gerügt:
>In einem Beitrag des heute journal vom 15. Februar 2026 hätten KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden müssen. Diese Kennzeichnung wurde bei der Überspielung des Beitrags aus technischen Gründen nicht übertragen.<
Nach späteren Darstellungen des ZDF und der Abberufung der Autorin vom Studio in New York ist jedoch mitnichten eine vorhandene Kennzeichnung „bei der Überspielung des Beitrags“ verloren gegangen – es gab sie nie. Weiterlesen



