Da hat Spiegel-Online ja eine ganz alte Wurst ausgegraben und sie von Angela Elis durch den Sprachwolf drehen lassen: „Zwei Stehwürste mit Pommes rotweiß bitte!“
Das deutsche Steuerrecht ist wahnsinnig kompliziert und von daher de facto verrückt. Und zu den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen (wobei es nicht nur 7 und 19 Prozent gibt) kann man immer wieder lustige Vergleichsuntersuchungen fabrizieren. Nur: dass Fast-Food zum Mitnehmen nur mit 7%, beim restaurant-ähnlichen Sofortverzehr aber mit 19% besteuert wird, ist eine uralte Kamelle. Ist Frau Elis noch nie bei Mc Donald’s gewesen? „Zum hier essen oder mitnehmen?“ heißt die Frage vom Kassenpersonal am Ende jedes Verkaufsgespräches. Und wer Mc Donald’s doof findet und nur aus purer Verzweiflung dort einkehrt antwortet politisch-korrekt schon immer mit „für hier“ – weil das Unternehmen dann eben 19% Mehrwertsteuer abdrücken muss – der Preis für den Kunden ändert sich dadurch nicht.
Die Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs zur Grundlage von Elis‘ Geschichte ist nun auch schon fast einen Monat alt. Da wäre doch Zeit gewesen, über das Imbissbudengeplauder hinauszukommen und mal zu schauen, wie das seit Jahren in der Praxis so läuft. Möglicherweise hätte die Moderationsliteratin dabei den Eindruck gewinnen können, die Entscheidungen des Bundesfinanzhofes in dieser Sache führten nicht zum Untergang des Heimatlandes, sondern zu etwas Vereinfachung bei der Umsatzsteuererklärung von Imbiss-Betreibern.