Kurz verklärt

Einstellungstest für Sozialwissenschaftler beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk:

Eine Familie besitzt einen Acker, der gerade groß genug ist, sie zu ernähren. Er ist seit Generationen in Familienbesitz und so sollen auch die heutigen Kinder der Familie später die Bewirtschaftung des Ackers übernehmen. Das Auskommen aller scheint auf ewig gesichert.
Nun kommt ein Fürst mit Soldaten daher und sagt, er beanspruche den Acker für sich, er wolle darauf seine Pferde spielen lassen oder ein Naturschutzreservat errichten oder einen Flugplatz bauen.
Wenn sich dieser Fürst nun nicht wie ein gewöhnlicher Räuber aufführen will: wie viel Entschädigung sollte er der Familie fairerweise zahlen? Soviel Kartoffeln und Getreide, dass sie über den ersten Winter kommt (um danach zu verhungern)? Oder Kartoffeln und Getreide für zehn Jahre? Oder Kartoffeln und Getreide bis ans Ende aller Tage?

Es ist erstaunlich, wie selbstverständlich vielen Journalisten erscheint, die Entschädigungen, die der Staat an die Kirchen für frühere Enteignungen jährlich zahlt, müssten jetzt nach so vielen Jahren endlich eingestellt werden – die kirchliche Raffgier kenne ja von alleine kein Ende.

So aktuell in einem 2-Minuten-Stück der Tagesschau von Sebastian Kisters, das die sogenannten Staatsleistungen als politisches Gemauschel skandalisieren will.

Was Herr Kister offenbar nicht weiß: Der Staat selbst beantwortet die oben gestellte Frage mit der Ewigkeit. So sieht die Gesetzgebung nicht vor, dass die Grundsteuer nur für einige Jahre zu zahlen sei, weil: irgendwann ist ja auch mal gut und so. Nein, jeder von uns zahlt Grundsteuer, ob als Eigentümer oder Mieter (und natürlich zusätzlich indirekt über alle Produktkosten, weil nicht nur auf Hausgrundstücke, sondern auch auf Lagerhallen und Ackerflächen Grundsteuer erhoben wird). Und es sieht alles danach aus, dass auch unsere Erben zahlen werden und die Erben der Erben.

Wo ist das Problem bei den zeitlich unbefristeten, jährlich zu leistenden Entschädigungszahlungen? Man kann sich natürlich viele andere, gerechtere Systeme vorstellen, Grundeigentum ausschließen oder es wie zu biblischen Zeiten immer mal wieder neu unter allen verteilen. Aber solange das nicht so ist, kann ein Bodenbesitzer fortwährend Einnahmen generieren einfach nur, weil ihm etwas gehört, während der Besitzlose zahlen muss. Ein gepachteter Acker geht auch nicht nach einigen (hundert) Jahren ins Eigentum des Pächters über (seine Pachtzahlung ist ja nichts anderes als eine fortwährende “Entschädigung” dafür, dass der Eigentümer auf die Nutzung seines Grundstücks verzichtet).

“Unsere Verfassung fordert, diese Zahlungen endlich zu beenden”, behauptet Kister. Hat er das mal nachgelesen, bevor er theatralisch das Grundgesetz für die Kamera zugeschlagen hat? Unsere Verfassung fordert das nämlich so nicht. Sie hat schlicht eine alte Vorgabe aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen: “Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.”

Dass die Politik einseitig vorgibt, die Zahlungen zu einem Ende kommen zu lassen, sollte nicht überraschen und nicht automatisch als soziale Sternstunde gedeutet werden. Gefordert wird in den beiden fast einhundert Jahre alten Sätzen jedenfalls nicht, was Kister behauptet (denn das hätte man mit einem kürzeren Satz hinbekommen: “Alle Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften werden sofort eingestellt.”)

Wenn man jetzt noch ins Detail ginge, etwa um welche verschiedenen Zahlungen es sich handelt, was die Kirchen bereits angeboten haben, was Staatsrechtler zu dem Ganzen sagen usw., dann käme man vielleicht in den Bereich der Information.

Aber ob das dann in 2 Minuten passt? Vielleicht braucht es für manche Themen einfach mehr Erkenntnisinteresse und weniger Populismus (“Zwar könnte man meinen, dass Kirchen in Deutschland nicht am Hungertuch nagen…”), bevor man anderen etwas “kurz erklärt”.

4 Gedanken zu „Kurz verklärt

  1. mike

    Schade, dass dieses Blog in letzter Zeit dafür hergenommen wird, die gute Kirche gegen die bösen Medien zu verteidigen.
    Im Grunde ist an den Ausführungen inhaltlich nichts direkt auszusetzen, aber sachlich ist es eben doch ein Scheissdreck, wenn man sinngemäss (bzw. eben nicht!) ins Internet schreibt, dass das ganze geraubte, geklaute und erpresste Kirchen-Kapital der Kirche gehört.
    Und somit natürlich nicht weggenommen werden darf. Weil: isso.

    Medienkritik, ok, geht grad so, aber journalistisch hebt sich das von Klientelpolitik-ääh Klienteljournalismus nicht ab.

  2. Jan

    Schade, dass sich der unbekannte Autor des Betrages wenig mit dem Thema Staatsleistungen befasst hat. Auch was “Ablösung” im Sinne des Grundgesetzes bedeutet, scheint ihm (oder ihr) nicht bekannt zu sein.
    Unter anderem auf Wikipedia wurden einige Informationen dazu zusammengetragen und durch Quellen belegt. Ansonsten helfen auch diverse Kommentare von Staatsrechtlern zum Artikel 140 Grundgesetz weiter.

    Das Verfassungsgebot zur endgültigen Beendigung der Staatsleistungen gegen Zahlung einer einmaligen Entschädigung (Ablösesumme) besteht tatsächlich schon seit 1919.

    Es stimmt auch nicht, dass die Staatsleistungen an die Kirchen als “unbefristete Entschädigungszahlungen” gezahlt wurden. Erstens waren sie nicht unbefristet und zweitens waren es nicht immer Entschädigungszahlungen. In vielen Ländern (z.B. Mecklenburg) wurden sie aus Fürsorge der Landesherren gegenüber ihren Kirchenbeamten eingeführt.

  3. SpKr

    Es geht uns schlicht um Medienkritik. Um die populären und Beifall versprechenden Fälle kümmern sich die großen Blogs. Wir weisen dann dort auf schlechten Journalismus hin, wo sich das Establishment gerne kopfschütteln wegdreht. Für Kritik an unserer Kritik sind wir von Anfang an offen.
    Hier im konkreten Fall haben wir vor allem darauf hinweisen wollen, wie einseitig die Herangehensweise der Tagesschau ist. Gerade für ein so kurzes Stück ist das eben problematisch. Jeder kann alles fordern – aber es ist nicht die Aufgabe des Journalismus, dies zu tun. Der Tagesschau-Beitrag begründet seinen ganzen Ansatz mit einer Verfassungspflicht und unterstellt im Status quo Verfassungswidrigkeit. Das ist so eben schlicht falsch.
    Und man kann nicht auf der einen Seite ein Wirtschaftssystem bauen, das von Zins und Zinseszins lebt (also die unendliche Entschädigungszahlung für einen Verzicht), und dann willkürlich einen Bereich herausnehmen, für den das nicht gelten soll. So unsauber arbeitet die Politik, aber das sollte eben Journalismus nicht nachmachen.
    Medienkritik fordert eben ganz besonders, sich nicht gemein zu machen mit einer Sache, auch nicht mit einer guten – und sich nicht zum Kämpfer gegen eine schlechte Sache zu machen. Medienkritik ist ein Beitrag zum offenen Diskurs.

  4. Jan

    Eine “einseitige Herangehensweise” der Tagesschau kann ich hier nicht erkennen.
    Es wurden lediglich die Fakten sauber und richtig dargestellt.
    Der Verfassungsauftrag zur Beendigung der Staatsleistungen besteht nun einmal.
    Dieser wurde ins Grundgesetz aufgenommen, um die finanziellen Verhältnisse von Staat und Kirche endgültig zu trennen. Insofern sind viele der nachträglich geschlossenen Verträge zwischen Kirchen und Bundesländern tatsächlich verfassungswidrig. Erst Recht, wenn eine sog. “Ewigkeitsklausel” vereinbart wurde.
    Natürlich kann man dazu eine andere Meinung haben. Aber die Aussagen der Tagesschau und vieler Juristen hierzu als “schlicht falsch” zu bezeichnen ist ignorant.
    Die Mütter und Väter der Verfassung wollten diese historisch überkommenen Zahlungen an die Kirchen ausdrücklich anders behandeln als andere Ansprüche.
    Auch wenn es den Kirchenvertretern nicht passen mag, ist es nun einmal geltendes Verfassungsrecht. Diese Rechtslage klar zu benennen, gehört zu den Aufgabe von guten Journalisten. Die Besitzansprüche von Kirchen einseitig zu vertreten, hat nichts mit Medienkritik zu tun. Im Übrigen haben sich in den vergangenen Jahren auch viele Kirchen für eine grundgesetzkonforme Beendigung der Staatsleistungen gegen eine einmalige Entschädigungszahlung (Ablösesumme) ausgesprochen.

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