Archiv für den Tag: 14. Juni 2019

Ein Jahr nach Hitzacker – Das Schweigen über ein journalistisches Versagen

Zur Vollständigkeit einer Nachricht gehört, spätere Erkenntnisse, die für die Beurteilung  des Sachverhalts wichtig sind, deutlich als Ergänzung,  Follow up, oder Korrektur zu vermelden – und auf  solche  wichtigen Veränderungen in Online-Medien auch direkt vom Ursprungseintrag aus zu verlinken. Denn andernfalls bleiben unvollständige bzw. unrichtige  “Nachrichten” über Jahre verfügbar. Dies ist jedoch keine “Orientierungsleistung”, was als Grundaufgabe des Journalismus gesehen wird.

Diese wichtigen Folgeberichte gibt es zwar in vielen Fällen – schon aus ökonomischem Eigeninteresse bringen Medien gerne zahlreiche Beiträge zu einem einzigen Ereignis und den entsprechenden Reaktionen darauf. Doch das ist längst nicht immer der Fall: Häufig wird ein Verdacht, eine Beschuldigung, eine Vermutung groß vermeldet, die weitere Entwicklung und vor allem das wirklich aufklärende Ergebnis jedoch nicht mehr. Oder die Aktualisierung wird so klein als Randnotiz gebracht, dass sie nur ein Bruchteil derer zur Kenntnis nimmt, der die ursprüngliche – und inzwischen falsche oder zumindest unvollständige – Information bekommen hat.

Ein Paradebeispiel dafür, das in die Lehrbücher  eingehen sollte, ist der “Fall Hitzacker”. Weiterlesen

Recherche bei Polizeimeldungen

Gerade hat der Journalistenskandal “Hitzacker” ersten Geburtstag. Die völlig recherchefreie Übernahme einer Polizei-Pressemitteilung und deren mutige Ausschmückungen hatte zu einer bundesweiten Fehlinformation der Medienkunden geführt und teils heftige Wortreaktionen provoziert, auch aus der Politik. Dabei waren die Kernaussagen falsch, doch sie dienten zahlreichen Lobbyisten als Anknüpfungspunkt für ihre eigene PR, die wiederum dankbar und kritiklos von den Medien verbreitet wurden. (Siehe hierzu ausführlich die Dokumentation sowie den Kommentar “Journalismus im Pfingsturlaub“)
Hitzacker war aber kein Einzelfall, natürlich nicht, denn die blinde, zumindest blindgläubige Übernahme von Polizeimitteilungen ist Gang und Gäbe. Da sich viele Journalisten in Gesprächen zu ihrer “Berichterstattung” über Hitzacker oder die “Wacken-Opas” völlig verwundert zeigten, wie man denn die Wahrheit von behördlichen Pressemitteilungen anzweifeln könnte, soll hier einmal ausführlich auf die journalistische Bearbeitung von Polizei-PR eingegangen werden (als Prozess, weitere Anregungen werden gerne aufgenommen). Man mag sog. “priviligierten Quellen” eher trauen als anderen, von der Sorgfaltspflicht und konkret der Prüfung von Eigeninteressen (Polizei als Partei) entbindet das Konstrukt jedoch nie (vgl. dazu auch Schultz 2019).

Was sind “Polizeimeldungen”?

Die Polizei- oder “Blaulicht”-Meldungen sind Pressemitteilungen einer staatlichen Einrichtung, z.B. einer Polizeiinspektion, eines Polizeipräsidium oder einer Kreispolizeibehörde. Sie sind wie jede Pressemitteilung Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit, also PR. Entsprechend haben die Verfasser eine eigene Agenda, ein eigenes Entscheidungsmuster, welche Themen sie wie nach außen kommunizieren. Wie alle Öffentlichkeitsarbeiter hat auch die Polizei Interessen, die sie mit ihren Nachrichten und deren zunehmend aktiver Verbreitung verfolgt. Ebenso sind Eigeninteressen im Spiel, Ereignisse nicht zu thematisieren. Weiterlesen