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Die journalistische Leistung in der „Causa Wulff“

Die Verleihung des Henri-Nannen-Preis für investigativen Journalismus* hat nochmal eine interessante Diskussion ausgelöst über die Leistungen der Medien. Und natürlich um die alte Frage, ob man die BILD-Zeitung überhaupt im journalistischen Kontext erwähnen darf.

Ein sehr lesenswertes Statement dazu stammt vom SPIEGEL-Redakteur Michael Fröhlingsdorf:

Auch sonst brachte die investigative Recherche nicht viel zustande. Mal beschäftigten sich die Medien miteinander, wie im Fall von Wulffs Mailbox-Anruf. Mal nahmen sie die Ex-Ehefrau Wulffs ins Visier, weil ihr ein ehemaliger Nachbar Wulffs einen Job verschafft habe.  […]

Ganz aus dem Blick geriet dabei, weshalb Wulff tatsächlich zurücktrat. Die zunächst zögerliche Staatsanwaltschaft Hannover beantragte die Aufhebung seiner Immunität. Den Schritt hatte aber nicht etwa ein „Bild“-Bericht ausgelöst. […]  Diese[s] Papier hat kein Journalist aufgespürt oder je zu sehen bekommen.

Die Wahrheit ist nämlich: Die Diskussion um Wulff wurde für seinen Nachfolger David McAllister im heraufziehenden Landtagswahlkampf zu riskant.

Siehe dazu auch: Spiegel-Online zitiert Wulff falsch

* Zum Hintergrund siehe Netzwerk Recherche.

 

Lesebeute: Recherchen beim Zoll

(Pressemitteilung des DokZentrum, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg)

Keine Atomwaffenzünder für den Iran. Oder: Ein Flughafenzöllner, der entlassen wird – der Fall Stefan R.

Unter diesem Titel wird im DokZentrum ansTageslicht.de der Fall des jungen Zollbeamten Stefan R. wieder aufgerollt, der im November 2002 nachts um 3 Uhr auf dem Flughafen Frankfurt am Main spontan reagiert und das Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt alarmiert hatte. Ein sofort aktiviertes Sicherheitskommando konnte vier Stunden später die heiße Ware sicherstellen: 44 „Fast High Voltage Transistor Switches“ des Typs „HTS 31-480-SI“ – so genannte Dual Use-Güter. Eigentlich für medizinische High-Tech-Zwecke konstruiert, kann man sie auch zu Atomwaffenzündern umfunktionieren. Genau dies sollte im Iran geschehen, dem geplanten Bestimmungsort der 44 Hochfrequenzschalter. So hatten es Ermittlungsbehörden später festgestellt. Der rechtzeitig verhinderte Export: ein klarer Erfolg für die internationale Weltgemeinschaft. Kein Erfolg allerdings für den Jungzöllner: Er wurde entlassen. Weiterlesen