Strafanzeigen haben keine journalistische Relevanz

Immer wieder vermelden Journalisten, jemand habe gegen eine andere Person eine Strafanzeige erstattet. Das mag zwar faktisch richtig sein (überprüft wird es selten, in der Regel reicht die Behauptung oder auch nur Ankündigung des (künftigen) Anzeigenerstatters), aber es ist keine Nachricht. Warum?

+ Weil mit der Vermeldung einer Strafanzeige stets der Eindruck erweckt wird, es läge auch ein strafbares Verhalten vor oder wenigstens der Verdacht. Das muss aber gar nicht der Fall sein. Eine Strafanzeige ist zunächst nicht mehr als der Antrag an die Staatsanwaltschaft, eine Sache auf ihre strafrechtliche Relevanz hin zu überprüfen. Eine Strafanzeige kann jeder jederzeit stellen, auch anonym.

+ Weil es regelmäßig nicht der Information, Orientierung und Rechtssicherheit  dient, insbesondere wenn der Journalismus als großartigen Eigenbeitrag den Strafgesetzen entnimmt, was dem Angezeigten “droht”. Das ist regelmäßig falsch, weil das im Gesetz angegebene Höchstmaß auf solche Fälle praktisch nie zutrifft. Die einfache Recherche- oder eher Verstandesfrage in den Redaktionen muss dann lauten: Kann das sein? Kann es sein, dass jemand für diese oder jene Äußerung für Jahre ins Gefängnis kommen kann? Hier schützt auch profunde Rechtskunde nicht zwangsläufig (siehe Fall Fischer-Gauland unten).

+ Weil die Relevanz fehlt. News is, what’s different. Strafanzeigen gibt es täglich in rauen Mengen, und gegen Prominente bzw. politisch oder wirtschaftlich bedeutsame Personen sind sie keine Seltenheit (was die Berichterstattung über nur einzelne Strafanzeigen evtl. fälschlich nahelegt).

+ Weil nur selten vollständig berichtet wird, d.h. vor allem ebenso prominent später berichtet wird, das aus der Strafanzeige nichts geworden ist.

+ Weil eine solche Meldung den Anzeigenerstatter hervorhebt, obwohl es doch nur um eine juristische Prüfung durch eine Behörde geht (die in den allermeisten Fällen von der Staatsanwaltschaft ohnehin auch ohne Anzeige vorgenommen wird, wenn es sich um medienpräsente Fälle handelt).

+ Weil die Berichterstattung über Anzeigen Nachahmungstäter generiert. Jeder kann inzwischen darauf hoffen, öffentliche Beachtung zu finden, wenn er einen Promi anzeigt.

+ Weil die Medien nicht wissen, vor wessen Karren sie sich da spannen lassen. Denn natürlich gibt es auch den Doppelpass: Als (Beta-, Gamma-, …-) Promi sorge ich dafür, dass mich jemand medienöffentlich anzeigt, um Aufmerksamkeit zu bekommen.

Beispiele:

Alexander Dobrindt

Die taz übernimmt am 22. Mai 2018 eine Meldung von epd  (ausgerechnet: der Evangelische Pressedienst) und verbreitet sie auch auf Twitter. Sie beginnt so:

>Zwei Göttinger Rechtsanwälte haben laut einem Medienbericht Anzeige gegen den CSU-Politiker Alexander Dobrindt wegen dessen Äußerungen über eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ erstattet. Die Aussagen des Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Bundestag erfüllten die Straftatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede und der Beleidigung, sagten die Anwälte […]<

Man darf sich auch als juristischer Laie fragen, wie eine einzige Aussage sowohl üble Nachrede als auch Verleumdung sein soll, aber entscheidender ist: Eine Nachricht wäre es frühestens, wenn mit einer Verurteilung Dobrindts zu rechnen wäre – wofür keinerlei Anhaltspunkte vorliegen. Ansonsten kann und muss man warten, bis die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt – es besteht grundsätzlich kein Grund zur Eile.

Alexander Gauland

Gegen den AfD-Politiker Gauland erstattete der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer Strafanzeige wegen Volksverhetzung.

Gauland hatte auf einer Wahlkampfveranstaltung in Leinefelde zur Behauptung der Migrationsbeauftragte Aydan Özoğuz’, eine „spezifisch deutsche Kultur […], jenseits der Sprache, [sei] schlicht nicht identifizierbar“, gesagt:

„Das sagt eine Deutsch-Türkin. Ladet sie mal ins Eichsfeld ein und sagt ihr dann, was spezifisch deutsche Kultur ist. Danach kommt sie hier nie wieder her und wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können.“

Die Anzeigenerstattung Fischers wurde von den Medien flächendeckend aufgenommen, schließlich hatte sich der Professor und Strafrechtskommentator weit aus dem Fenster gelehnt: “Wenn das keine Volksverhetzung ist, kann man den Tatbestand streichen.”

Die Staatsanwaltschaft hatte auch hier von sich aus ohne Strafanzeige einen Anfangsverdacht geprüft. Neun Monate später dann: Einstellung des Verfahrens. Die musste nun natürlich vermeldet werden, aber wer Gaulands Äußerung Volksverhetzung fand, wird das auch weiterhin so sehen. Dabei wäre doch die relevante Frage: Wenn  dieser eine Satz, offenbar mehr oder weniger spontan bei einer Wahlkampfveranstaltung gefallen, zu einer staatlichen Bestrafung führen müsste: was dann noch alles? (Schon damals haben wir auf mehrere Forderungen anderer Politiker nach “Entsorgung” von Kontrahenten hingewiesen, die keinerlei Eklat ausgelöst hatten…)

Annegret Kramp-Karrenbauer

Zeit-online (fasst wie die meisten Kollegen den Sachverhalt auch noch falsch zusammen): “Eine Berliner Anwältin hat wegen der Inzucht-Aussage Strafanzeige gegen die saarländische Ministerpräsidentin erstattet.” Link zur Anzeigenerstatterin)
Stern.de:
strafanzeige-karrenbauer-stern

 

 

Dieter Nuhr
Strafanzeige eines “Hasspredigers” gegen Dieter Nuhr (Oktober 2014)

 

Horst Seehofer

1) Ein SPD-Landtagsabgeordneter aus NRW hat angeblich Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer erstattet. Immerhin  für ihn ein PR-Erfolg. (WDR, ZDF)


Hendrik Streeck
Ende Juni 2020 gab es eine Strafanzeige gegen den im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bekannt gewordnenen Virologen Hendrik Streeck. U.a. Markus Lanz machte diese Anzeige öffentlich. Schon kurz darauf teilte die Staatsanwaltschaft allerdings mit, keine Ermittlungen einzuleiten. “Man habe eine entsprechende Anzeige unter jedem denkbaren strafrechtlichen Gesichtspunkt geprüft und sei dann zu dieser Entscheidung gekommen”, heißt es etwa beim Deutschlandfunk. Mit nur etwas mehr Geduld (bzw. Recherche) hätten die Medien wieder einmal eine desorientierende Nachricht vermeiden können.

Günther Wallraff
Strafanzeige gegen (Team) Günter Wallraff: DWDL, Kress, (wobei Strafanzeigen etwas anderes sind als Zivilprozesse, die es in diesem Zusammenhang tatsächlich gab)

Hengameh Yaghoobifarah
Für großes Medienspektakel sorgte im Juni 2020 die Ankündigung des Innenministers Horst Seehofer, in seiner Rolle als Bundesinnenminister eine Strafanzeige gegen die freie Autorin Yaghoobifarah stellen zu wollen. Schon zuvor hatten die Medien intensiv über die an sich unbedeutende Satire in der taz berichtet (“All cops are berufsunfähig“).
In der Tat liegt hier zwar ein besonderer Fall vor (‘mächtiger Politiker gegen Journalistin’), und man kann Nachrichtenwert in der Tatsache sehen, dass ein Minister überhaupt Strafanzeige gegen einen Pressevertreter erstattet. Dass sich jedoch alle Medien und alle Medienmagazine damit befassten, darf als unverhältnismäßig angesehen werden (bzw. als Eigen-PR oder Themeninszenierung). Denn rechtsstaatlich interessant wäre es erst geworden, wenn der Nachweis zu erbringen wäre, dass die Strafanzeige eines Bundesministers bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anders gehandhabt wird als jede andere Strafanzeige. Und dass ohnehin schon Anzeigen vorlagen, wussten die Medien, eine weitere von Seehofer hätte also überhaupt nichts geändert.
Wohl wegen der intensiven und ganz überwiegend kritischen Berichterstattung verzichtete Seehofer kurz nach seiner Ankündigung auf die Anzeigenerstattung.

PS:
Anzeigenerstatter, die groß hausieren gehen, sollten immer an § 164 StGB denken. Auszug: “Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Beitrag mehrfach aktualisiert, zuletzt 04.07.2020

2 Gedanken zu „Strafanzeigen haben keine journalistische Relevanz

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