Die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die sogenannten „Rundfunkräte“ (beim ZDF: Fernsehrat; beim Deutschlandfunk: Hörfunkrat), sind alles andere als divers besetzt. Sie sollen zwar die Zivilgesellschaft vertreten, spiegeln die Gesellschaft jedoch nicht wider (siehe die Auszählung „Repräsentativität in Rundfunk- und Fernsehrat – Eine vergleichende Analyse der Diskrepanz von Besetzung und Demografie„, von Jasmin Koch, Sabine Schiffer, Fabian Schöpp und Ronja Tabrizi, journalistik 1/2023).
In einem Essay für epd Medien (Heft 9/2023) habe ich daher erneut vorgeschlagen, die Rundfunkräte per Los zu besetzen: Bürger in die Räte (via Turi2). Wie immer bei solchen aleatorischen Auswahlverfahren muss dann zugleich die Amtsdauer radikal auf eine Sitzungswoche begrenzt werden.
Bereits in epd Medien 39/2014 hatte ich das Modell skizziert, kurz nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts und noch vor der Neuaufstellung des ZDF-Fernsehrats (der später zwar pflichtgemäß die Zahl der Politker-Plätze reduziert, sonst aber nichts für mehr Vielfalt getan hat): „Stellvertreter für alle„. Heute dürfte die Auslosung angesichts der in Mode gekommenen Bürgerräte weniger befremdlich wirken als damals.
Zu demokratischen Losverfahren sei auch auf meinen Podcast ?Macht:Los! verwiesen.