Demokratisierung der Rundfunkräte

Die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die sogenannten “Rundfunkräte” (beim ZDF: Fernsehrat; beim Deutschlandfunk: Hörfunkrat), sind alles andere als divers besetzt. Sie sollen zwar die Zivilgesellschaft vertreten, spiegeln die Gesellschaft jedoch nicht wider (siehe die Auszählung “Repräsentativität in Rundfunk- und Fernsehrat – Eine vergleichende Analyse der Diskrepanz von Besetzung und Demografie“, von Jasmin Koch, Sabine Schiffer, Fabian Schöpp und Ronja Tabrizi, journalistik 1/2023).

In einem Essay für epd Medien (Heft 9/2023) habe ich daher erneut vorgeschlagen, die Rundfunkräte per Los zu besetzen: Bürger in die Räte (via Turi2). Wie immer bei solchen aleatorischen Auswahlverfahren muss dann zugleich die Amtsdauer radikal auf eine Sitzungswoche begrenzt werden.

Bereits in epd Medien 39/2014 hatte ich das Modell skizziert, kurz nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts und noch vor der Neuaufstellung des ZDF-Fernsehrats (der später zwar pflichtgemäß die Zahl der Politker-Plätze reduziert, sonst aber nichts für mehr Vielfalt getan hat): “Stellvertreter für alle“. Heute dürfte die Auslosung angesichts der in Mode gekommenen Bürgerräte weniger befremdlich wirken als damals.

Zu demokratischen Losverfahren sei auch auf meinen Podcast ?Macht:Los! verwiesen.

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