Bilder nach Art des Hauses

Der Auskunftsanspruch des Presserechts gilt nur gegenüber Behörden. Unternehmen hingegen müssen die Presse nicht unterstützen – sie können es, und knüpfen dies oft an dubiose Bedingungen. Deutsche Bahn AG, FC Bayern München oder die Marek Lieberberg Konzertagentur: zumindest die Foto- und Filmberichterstattung über sich haben die Unternehmen derzeit fest in ihrer Hand. (Von Timo Rieg)

Eine Zwölfjährige fährt an einem Montagabend mit dem Zug von Bad Doberan nach Rostock. Sie will zum Cello-Unterricht. Beim Einsteigen hilft sie einem schwerstbehinderten 42-Jährigen und setzt sich mit ihm in einen Waggon. Als die Zugbegleiterin kommt, bemerkt sie, dass sie ihr Portemonnaie mit der Fahrkarte zu Hause vergessen hat. Die Schaffnerin gibt sich stur: Die Schülerin sei eine Schwarzfahrerin. Der Mann bietet seine Hilfe an. Er darf als Behinderter eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen. Doch das lehnt die Zugbegleiterin ab. Ebenso wie das Angebot eines anderen Mitreisenden, für die junge Musikerin einen Fahrschein zu lösen. Stattdessen wird die Zwölfjährige am menschenleeren Bahnhof Parkentin ausgesetzt – bei hereinbrechender Dunkelheit läuft das Mädchen fünf Kilometer weinend heim.

Zweifelsohne ein Thema für die Öffentlichkeit. Die in Rostock erscheinende Ostsee-Zeitung greift denn auch den Vorfall auf; in der Folge berichten auch andere Medien, selbst im Ausland. Leider war kein Journalist zugegen, der die Szene filmen oder die entsetzten Passagiere während der Weiterfahrt des Zugs befragen konnte.  Doch hätte ein anwesender Journalist überhaupt in Bild und Ton berichten dürfen? Nach Auffassung der Deutschen Bahn AG jedenfalls nicht.

Jens-Oliver Voß, stellvertretender Leiter der Konzernpressestelle, der nur von ihm freigegebene Zitate veröffentlicht sehen will und deshalb hier unzitiert bleibt (siehe dazu Tipps am Ende), verweist darauf, dass jede ungenehmigte Aufnahme gegen das Hausrecht der Deutschen Bahn AG verstößt und geahndet wird. Foto-, Film- oder Tonaufnahmen sind nach Auffassung der DB nur mit einem „Gestattungsvertrag“ zulässig, der üblicherweise „Drehgenehmigung“ heißt. Eine Ausnahme etwa für brisante Fälle kann Jens-Oliver Voß sich nicht vorstellen – und wähnt die Gerichte auf seiner Seite. Bei der Abwägung von Hausrecht und Pressefreiheit würde stets das Hausrecht obsiegen.

Wie man in einer solch aktuellen Situation binnen Sekunden eine Drehgenehmigung bekommen soll, für die die Bahn sonst Tage braucht, interessiert den Bahnsprecher dabei nicht. Möglicherweise muss es auch den Journalisten nicht kümmern. Ob die Bahn sich wirklich in allen Fällen auf ihr Hausrecht berufen kann, bezweifeln einige Medienrechtler nämlich. „Ich weiß, dass die Bahn versucht, diese Interpretation durchzudrücken, glaube aber nicht, dass sie damit Erfolg haben wird“, sagt Udo Branahl vom  Institut für Journalistik der Universität Dortmund. Als Journalist würde er in dem konkreten Fall „Aufnahmen machen und veröffentlichen und es auf einen Rechtsstreit mit der Bahn ankommen lassen, um diese Frage zu klären“.
Nach der sogenannten Wallraff-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 272/81) kann sogar die Veröffentlichung rechtswidrig hergestellter Aufnahmen zulässig sein, „wenn die Bedeutung der Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung einseitig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und für die Rechtsordnung nach sich ziehen”. Ob solche Aufnahmen überhaupt rechtswidrig wären, bliebe aber zu klären. Es gibt zwar eine neun Jahre alte Berliner Entscheidung (KG, 9 U 8222/99), die das Haus- und Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt sah; allerdings ging  es in dem Rechtsstreit um Aufnahmen gestellter Diebstahlszenen mit versteckter Kamera. Bei aktueller journalistischer Arbeit könnte eine Entscheidung durchaus anders ausfallen. Denn dass etwa die Arbeit der Bundespolizei auf Bahnhöfen nur mit Zustimmung der DB einer öffentlichen Kontrolle durch Journalisten unterliegen soll, ist schwer vorstellbar.
Nach eigenem Bekunden will die Bahn damit nicht in die Berichterstattung eingreifen. Die zum DB-Konzern gehörende Berliner S-Bahn betont beispielsweise in ihren Richtlinien, dass Fotoanträge sieben Tage vor dem Termin einzureichen sind: „Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit und bemühen uns darum, Ihnen bestmögliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.”

Im Praxistest erweist sich ein von der Bahn autorisierter Journalismus jedoch als schwierig. Der Antrag des Autors, grundsätzlich bei Bahnreisen für die aktuelle Berichterstattung fotografieren zu dürfen, wurde von der Konzernpressestelle abgelehnt: „Leider erteilen wir keine zeitlich unbefristeten und nicht genau datierten Gestattungsverträge”, schrieb Antje Bretzmann. Den daraufhin gestellten Antrag, einige typische Bahnhofsutensilien wie Anzeigetafeln und Mülleimer sowie in einem Regionalexpress die automatisch schließenden Innentüren fotografieren zu dürfen, beschied Antje Bretzmann ebenfalls negativ – ohne Begründung.

Auch Konzertveranstalter oder Ausrichter anderer Großereignisse  berufen sich auf das Hausrecht, wenn sie Pressevertreter nur sehr eingeschränkt arbeiten lassen. Von einer unabhängigen Berichterstattung kann in den meisten Fällen nicht die Rede sein. Konzertveranstalter verbieten grundsätzlich jede Ton-, Bild- und Filmaufnahme. Ausnahmen machen sie nur bei ausgewählten Berichterstattern, die sich vorher akkreditieren und nicht selten dubiose Verträge unterzeichnen müssen. So verlangte Aggro Berlin im letzten Jahr für die Zulassung zu Sido-Konzerten von Fotografen, “nur mit Aggro Berlin einvernehmlich ausgewählte und von Aggro Berlin jeweils im Einzelfall vor Verbreitung schriftlich freigegebene Fotos” zu veröffentlichen – und dies nur in genehmigten Publikationen. Dass Fotografen ihre Bilder nur an ein einziges Medium verkaufen dürfen, ist eine häufig anzutreffende Klausel. “Dann muss ich aber den dreifachen Preis verlangen oder ich kann es nicht machen”, sagt der Kölner Journalist Peter Wafzig.

Das Management von Katie Melua, Dramatico Entertainment, verlangt kühn gleich sämtliche Rechte am Material der Journalisten: “The Artiste is the exclusive owner of all copyright and other rights in and/to such performance, taping, photography and recording forever, throughout the world and has the right to licence/sell for use in any manner.” Darauf wollte sich beim Hannover-Konzert der freie Fotojournalist Stefan Simonsen nicht einlassen: “Ich soll als Fotograf für jede unerlaubte Nutzung durch Dritte haftbar sein – das Risiko kann ich nicht tragen.” Durch Zufall hatte Simonsen drei Stunden vor dem Konzert von dem Vertrag erfahren. Er sagte einer Redaktion die vereinbarte Bildlieferung ab, prompt suchte und fand diese einen Kollegen, der keine Skrupel hatte, den Vertrag zu unterschreiben.

Dabei ist es ohnehin schwierig, während eines Konzerts gute Bilder zu machen, wie zahlreiche Fotojournalisten übereinstimmend berichten. Meist dürfen sie nur für die ersten drei Lieder in den Bühnengraben und müssen danach ihre Kameras wegpacken. Simonsen: “Bei den Ärzten wurde das erste Lied komplett aus dem Off gespielt ohne jedes Licht, beim zweiten Lied war die Bühne komplett in Nebel verhüllt, danach hatten wir noch zwei Minuten und das war’s dann.” Peter Wafzig findet es grotesk, dass die Profis so an die Kandare gelegt werden, während hinter ihnen tausende Fans mit ihren Handys fotografieren und filmen. “Schlechte Bilder gibt’s von jedem Konzert binnen weniger Stunden im Netz, aber bei guten Profibildern verlangt sofort ein Rechtsanwalt die Löschung”, weiß Wafzig aus eigener Erfahrung.

Ein Kollege, der ausschließlich Konzertfotografie macht, hält vieles, was er täglich erlebt, für Schikane. “Die Agenturen wollen das Bild ihrer Künstler in der Öffentlichkeit zu jedem Zeitpunkt kontrollieren können, da ist unabhängiger Fotojournalismus nur hinderlich.” Besonders stört ihn, dass er täglich bei den Veranstaltern betteln muss, überhaupt einen Fotopass zu erhalten. “Die Entscheidung, wer rein darf und wer draußen bleiben muss, fällt oft erst wenige Stunden vor dem Konzert, und wer irgendwie nicht spurt, fliegt sowieso raus”, sagt der Fotojournalist. “Der öffentliche Raum wird zunehmend privatisiert, unsere Arbeitsbedingungen werden dadurch immer schlechter”, bestätigt auch Roland Scheidemann, Vorsitzender DJV-Fachausschuss Bildjournalisten. “Die Veranstalter reklamieren für sich öffentlichen Nutzen, fordern entsprechende Infrastruktur aus Steuergeldern, aber die zugehörige freie Presse wollen sie nicht haben”, so Scheidemann.

Gerade freie Journalisten haben es schwer, überhaupt ihrem Beruf nachgehen zu können. Viele Veranstalter fordern für jedes einzelne Konzert eine schriftliche Beauftragung der Redaktion. “Die wird dann auch noch telefonisch überprüft, und wenn dann in der Redaktion jemand am Apparat ist, der von nichts weiß, ist man draußen”, berichtet Stefan Simonsen. Freies Anbieten sei kaum noch möglich.

Die Veranstalter begründen dies mit den strengen Vorgaben der Künstler-Managements und zu vielen Presseanfragen. “Bei großen Veranstaltungen melden sich bis zu 300 angebliche Journalisten, da müssen wir schon genau schauen, um die Kontrolle zu behalten”, sagt Karsten Seifert, Pressesprecher von Hannover Concerts. Die ausgewählten Journalisten werden so zu “Medienpartnern”, eine Vorabberichterstattung verlangt Hannover Concerts ebenso wie etwa Marktführer Marek Lieberberg. Entsprechend positiv fallen die Artikel aus.

Auf der Idee vom Hausrecht basieren auch die Zugangsbeschränkungen zu Sportveranstaltungen, besonders rigide etwa beim FC Bayern München. Anfang des vergangenen Jahres hatte das Sportunternehmen angekündigt, seine Pressearbeit nur noch auf 20 Medien zu konzentrieren – so wie es bei anderen Wirtschaftsunternehmen längst üblich sei. Die zugelassenen Journalisten sind mit den neuen Arbeitsbedingungen – zu denen ein tägliches Pressemeeting zählt – verständlicherweise zufrieden, für alle anderen sind die Hürden noch höher geworden.

Die Idee des Hausrechts werde mit einer solchen Selektion überstrapaziert, meint DJV-Sprecher Hendrik Zörner auf Nachfrage: „Hausrecht habe ich in meinem Wohnzimmer, aber es auf Hallen, Stadien und 6.000 Bahnhöfe auszudehnen ist für mich nicht nachvollziehbar.“ Journalistenverbände fordern, dem Hausrecht ein Presserecht gegenüberzustellen. „Wir brauchen wie im Rundfunkstaatsvertrag für das Fernsehen auch für die Printmedien ein Recht auf Kurzberichterstattung“, sagt Frauke Ancker, Geschäftsführerin des Bayerischen Journalisten-Verbands (BJV). Veranstaltungen von öffentlichem Interesse müssten für die Berichterstattung frei und unreglementiert sein. Bisher sei aber von keinem Bundesland ein Signal gekommen, das jeweilige Landespresserecht um diesen Punkt zu erweitern. Die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags garantieren allerdings auch fürs Fernsehen keine Zugangsberechtigung, sondern verhindert nur eine Monopolbildung: “Unberührt bleibt im übrigen das Recht des Veranstalters, die Übertragung oder die Aufzeichnung der Veranstaltung insgesamt auszuschließen”, heißt es in § 5.

Letztlich geht es den Unternehmen aber nicht nur um die Auswahl und Kontrolle der Journalisten, sondern auch um handfeste ökonomische Interessen. So heißt es auf den Anträgen für Pressegespräche beim FC Bayern: „Die Nutzung von Bewegtbildaufnahmen im Rahmen akkreditierter Veranstaltungen für das Internet ist ausschließlich der FC Bayern München AG vorbehalten und daher ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.” Schließlich betreibt die Fußball-AG das kostenpflichtige Vereinsfernsehen fcb.tv. Auch bei großen Anbietern wie sport1.de machen die Bayern keine Ausnahme; aber auch andere Vereine mit eigener Online-Vermarktung wie etwa Schalke 04 beanspruchen ein Online-Monopol. “Textinterviews werden und gewährt, aber die Kamera dürfen wir nicht mitbringen”, berichtet sport1-Redakteur Martin Volkmar. Derzeit gelte im Sport meist “online last”. “Viele Pressesprecher”, so Volkmar, “haben schlicht keine Ahnung von Online-Medien und deshalb ignorieren sie deren Anfragen.”

Einen Rechtsstreit über die Ungleichbehandlung von Online- und anderen Medien ficht derzeit der Anbieter eyeP.tv aus. Er hatte die Aufnahmen von Pressekonferenzen des FCB z.T. in voller Länge präsentiert, was die Bayern mit einem Hausverbot ahndeten. Das Oberlandesgericht München hob das Verbot zwar mit einer einstweiligen Verfügung wieder auf, nach einer Anhörung soll das Landgericht München I im März entscheiden. Bis dahin allerdings hält der FCB an seinem Hausverbot fest, drei weitere Versuche der eyeP.TV-Journalisten, an Pressekonferenzen der Bayern teilzunehmen, sind nach Angaben von Geschäftsführer Alexander Kaspar gescheitert: „Unser Fall wird von vielen Onlinemedien beobachtet, und zahlreiche Redaktionen haben uns schon kontaktiert.“ Es geht schließlich um eine sehr wichtige Frage: Dürfen Hausrecht und Vertragsfreiheit soweit gehen, dass das öffentliche Interesse an einer unabhängigen Berichterstattung vollständig unterzuordnen ist? Kaspar: “Wenn sich der FC Bayern durchsetzen sollte, hätte er die Kontrolle über das wichtigste Nachrichtenmedium der Zukunft.”

Die Bedeutung individueller Medienakkreditierungen mit all den möglichen Einflussnahmen wird in diesem Jahr sicherlich zunehmen. Denn ab 2009 gibt es keinen von den Innenministern autorisierten bundeseinheitlichen Presseausweis mehr, da neben den alten Ausgabeberechtigten DJV, dju (in ver.di),  BDZV und VDZ sowie den jüngeren VDS und Freelens auch weitere Organisationen die Ausgabe beanspruchten, dafür aber keine gemeinsame Linie gefunden wurde. Der Presseausweis sollte die hauptberufliche Journalistentätigkeit dokumentieren und damit weitere Nachweise zur Inanspruchnahme von Presserechten, wie sie in den Landemediengesetzen festgeschrieben sind (u.a. Auskunftsanspruch gegenüber Behörden), erübrigen. Dennoch führten zunehmend mehr öffentliche und private Stellen Akkreditierungsverfahren ein, bei denen der Presseausweis allein nicht mehr als Zugangsberechtigung dienen sollte. Als etwa im letzten November elf Castoren von La Hague nach Gorleben rollten, verlangte die zuständige Polizeidirektion Lüneburg, dass sich Journalisten direkt bei ihr akkreditieren, um auch jenseits der Polizeisperren tätig werden zu können. Der DJV und sein niedersächsischer Landesverband protestierten scharf gegen dieses “völlig überflüssige Verfahren” (Konken). Der niedersächsische Landesvorsitzende des DJV, Frank Rieger, forderte von der Polizeidirektion Lüneburg “den sofortigen Verzicht auf das Akkreditierungsverfahren.” Die Polizei hielt daran fest, obwohl es für 2008 noch einen einheitlichen Presseausweis gab. Etwa 360 Journalisten machten nach Angaben von Polizeisprecherin Wiebke Timmermann von der Akkreditierungsmöglichkeit Gebrauch. “Nur in einem Fall haben wir die Akkreditierung verweigert, weil der Antragsteller weder einen Presseausweis noch Arbeitsbelege hatte”, sagt Timmermann. Auch einen Jugendpresseausweis habe man akzeptiert. Wer spontan als Journalist zur Castor-Strecke reiste, sei dennoch hinter die Polizeiabsperrung gelassen worden, “es hat halt manchmal 5 Minuten gedauert, bis die Einsatzkräfte vor Ort Klarheit hatten, dass es sich um einen hauptberuflichen Journalisten handelt.”
Keine Journalisten-Proteste vor Ort? Timmermann: “Nein, mir ist nichts bekannt, es gab sogar positive Rückmeldungen, dass die Organisation in diesem Jahr besonders reibungslos geklappt hat.” Auch der Justiziarin des DJV Niedersachsen, Ursula Meschede, liegen keine Beschwerden von Journalisten vor. Dennoch erhält durch ein solches Akkreditierungsverfahren eine Behörde natürlich einen genauen Überblick, welche Journalistinnen und Journalisten am Thema Castor arbeiten. Timmermann versichert allerdings, alle Daten seien bereits wieder gelöscht und niemand sei überprüft worden.

Es ist wohl nicht von der Hand zu weisen, dass manchem Journalisten eine strenge Zugangsbeschränkung ganz recht ist – dann nämlich, wenn er selbst zu einem erlauchten Kreis gehört und andere draußen bleiben müssen – eben das Prinzip FC Bayern. Wer als Berichterstatter zur Berlinale vom 5. bis 15. Februar 2009 möchte, muss umfangreiche Nachweise über seine journalistische Tätigkeit im Filmressort einreichen. Wie genau ausgewählt wird und wie viele Anträge abgelehnt werden, will Berlinale-Sprecherin Frauke Greiner nicht sagen, aber es sei angesichts des begrenzten Raums im Sinne der Journalisten, dass nicht jeder Zutritt habe. Dem pflicht Hanns-Georg Rodek bei, Film-Redakteur bei der Welt und Sprecher des Verbands der deutschen Filmkritik (VdFk): “Wenn zur Berlinale jeder mit seinem Presseausweis gehen könnte, würden das sicherlich auch viele außerhalb ihrer Berufstätigkeit nutzen.”  Er wehrt sich nur gegen die im Vergleich zum Vorjahr um 50% erhöhte Gebühr von 60 Euro: “Es ist doch komisch, dass wir dafür zahlen sollen, arbeiten zu dürfen.” Die von der Berlinale dafür vorgerechneten Serviceleistungen würden die Kosten nicht aufwiegen.

DJV-Sprecher Zörner sieht in Akkreditierungsgebühren einen grundsätzlichen Eingriff in die Freiheit der Presse: “Gerade freie Journalisten müssen dann von einer Veranstaltung berichten, um wenigstens die Kosten wieder rein zu bekommen.” Dabei gehöre es zum Grundrecht der Medien, selbst zu entscheiden, ob und in welchem Umfang ein Ereignis Berichterstattung erfährt.

Manchmal hilft es Journalisten, den Spieß umzudrehen und deutlich zu machen, dass man sich nicht zum Hofberichterstatter degradieren lässt. Bei der ersten Pressekonferenz mit Jürgen Klinsmann als neuem Trainer sollte nur während der ersten drei Minuten fotografiert werden – die 20 anwesenden Fotografen verließen daraufhin aus Protest den Raum. Alexander Kaspar: “Solche konzertierten Aktionen sind unser einziges Druckmittel für einen unabhängigen Journalismus.”

Tipps für die eigene Pressefreiheit

  • Freie Journalisten sollten bei der Recherche darauf verzichten, sich als Mitarbeiter oder Autor eines bestimmten (renommierten) Mediums auszugeben. Das bringt Chancengleichheit für alle und klingt nicht nach dem Versprechen, es werde auch in einem bestimmten Medium ein Beitrag erscheinen. Außerdem nimmt es angefragten Organisationen die Möglichkeit, auf kritische Fragen mit einer Intervention beim Verlag oder Sender zu reagieren, was sonst immer wieder vorkommt.
  • Freie Journalisten sollten bei Akkreditierungen kein Medium nennen, für das sie arbeiten oder Beiträge planen. “Das geht den Veranstalter schlicht nichts an”, meint Hendrik Zörner. Außerdem wächst damit die Gefahr, dass Veranstalter bei den Redaktionen Einfluss auf die Berichterstattung nehmen.
  • Verträge, die in ihr Urheberrecht eingreifen oder sie für unkalkulierbare Folgeverwertungen haftbar machen wollen, sollten Journalisten nie unterschrieben. Hier ist auch die Solidarität der Medienschaffenden untereinander gefordert, um Qualität und Unabhängigkeit zu sichern. Massenhafter Boykott sei die einzig wirksame Gegenwehr, ermutigt der BJV.
  • Zitatfreigaben sind eine Unsitte, die den Journalisten auch nach einem Recherchegespräch noch vom Gutdünken des Befragten abhängig macht und ihm bereits vor Veröffentlichung Einblick in den Beitrag gibt. Nachträglich geschönte, geglättete oder angereicherte Zitate sind, so sie nicht als solche kenntlich gemacht werden, eine Verzerrung der Wirklichkeit. Wer auf Zitatfreigabe pocht, sollte einfach gar nicht zitiert werden. Die erhaltenen Informationen kann man gleichwohl – so sie wahr sind – verwenden. “Zitatfreigaben bürgern sich immer mehr ein, aber man sollte da auf keinen Fall mitmachen”, sagt Zörner.

Leicht gekürzt erschienen in journalist 2/2009

Ergänzungen:

Zur Behinderung freier Berichterstattung siehe u.a. auch “Pressköppe

Weitere Tipps für freie Journalisten: AGB für freie Journalisten

8 Gedanken zu „Bilder nach Art des Hauses

  1. Klaus

    Irgendeine Konzerthalle ist doch kein “öffentlicher Raum”, und die angereisten Künstler sind auch kein Freiwild mit dem fremde Fotografen einfach mal so Geld verdienen können.

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  5. Marcus Kaufhold

    1) …die Berufsverbände sollten einmal jährlich einen Preis vergeben: So eine Art “Silberne Zitrone” für die Firma oder Einzelperson die den größten Unfug verzapft.

    2) ….lieber “Klaus”: Eine Konzerthalle ist nach meinem Empfinden sehr wohl ein öffentlicher Raum. Schließlich kann man nur das Privatsphäre schützen, wo Privatsphäre herrscht. Und ein Konzert ist sicherlich KEINE Privatveranstalung.

    Richtige Fotojournalisten geben ihre Bilder NICHT raus für Kaffetassen, Fanartikel, Mauspads und den ganzen Quatsch. Sie arbeiten AUSSCHLIESSLICH für Medien. Sicherlich verdienen sie damit auch ein knappes Honorar. Aber das tun Ärzte auch, wenn sie Patienten behandeln. Beide Berufsgruppen sind FREIBERUFLER, üben also nach Ansicht des Gesetzgebers eine Tätigkeit aus, bei der es in der Hauptsache NICHT ums Geldverdienen geht. Wir können wirklich nicht über China herziehen und diese Verträge komentarlos akzeptieren.

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  8. Freier

    Punkt 1 der Tipps kann ich aus aktuellem Erleben bestätigen. Eine Anfrage beim “Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.” führte dazu, dass dessen Pressesprecher beim Sender nach einer Legitimation für meine Recherche fragte. Und wie das in solchen großen Sendern ist, hat das ziemlichen Wirbel gemacht (weil erstmal geprüft werden musste, für welches Magazin ich als Freier wohl gerade tätig sei, Sendepläne wurden geprüft etc. Sehr unangenehm). Geantwortet hat der Pressesprecher mir allerdings nicht. Passiert mir kein zweites Mal.

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