Faktenfinder zum Sturm auf den Reichstag vom Gesetzgeber offline genommen

Die 3-in-1-Medienkritik:

  • Von der beispielhaften Auskunftsbereitschaft im NDR
  • Falschbehauptung im ‘größten deutschen Online-Magazin für Juristen’
  • Autopsie eines Tagesschau-Faktenfinders

Ausgerechnet diejenigen, die beruflich anderen Menschen Fragen stellen, antworten besonders ungerne auf ebensolche: Journalisten. Und die extra zur Auskunftserteilung beschäftigten Pressesprecher bei Medienunternehmen sind auch nicht kooperativer.

Wobei die Auskunftsfreudigkeit von Behörden, die im Gegensatz zu Journalisten und ihren Firmen i.d.R. zur Presseauskunft verpflichtet sind (nach den Landespressegesetzen, Bundesbehörden mangels gesetzlicher Regelungen als Ausfluss von Art. 5  GG) regelmäßig ebenfalls deutlich unter dem ist, was man als kooperatives Level verstehen könnte.

Im Zuge einer medienjournalistischen Recherche (zum konkreten Thema am Ende noch ausführlich) stieß ich beiläufig darauf, dass ein mir bereits bekannter Text aus der Reihe “Faktenfinder” von Tagesschau.de nicht mehr online stand. Der Link zu diesem Beitrag vom 31. August 2020 (13:08 Uhr) wird auf die Startseite umgeleitet, im Juni 2022 war er  jedoch  laut Archive.org noch verfügbar. Ungeachtet inhaltlicher Fragen war dies merkwürdig, da andere Faktenfinder-Artikel rund um dieses Datum im Archiv noch verfügbar sind, sogar zum gleichen Thema vom selben Tag.

Also fragte ich am 18. August 2022 bei der Redaktion via Kontaktformular nach. Es gab, wie so oft [1], keine Antwort. Nach zwei Wochen Geduld kontaktierte ich die NDR-Pressestelle. Schon wenige Stunden  später antwortete am 2. September Iris Bents (Zitat vollständig bis auf Anrede und Grußformel):

>danke für Ihre Mail! Hier die Antwort der Redaktion/ARD-aktuell:
„Wir sind an die gesetzlich geregelten Verweildauern unserer Online-Inhalte gebunden. Artikel haben standardmäßig eine Verweildauer von einem Jahr. Hintergrund sind die Telemedienkonzepte und die Rundfunkstaatsverträge. Deswegen ist ein Faktenfinder aus dem Jahr 2020 standardmäßig nach 1 Jahr nicht mehr online.“<

Die Antwort ist in vielerlei Hinsicht typisch. Pressesprecher halten Journalisten entweder für dumm und meinen daher, sie stets über Basics belehren zu müssen, damit dann aber auch genug getan zu haben, oder sie behandeln uns einfach nur von oben herab. Und so schrieb ich Frau Bents, mit einer Antwort wie der von ihr weitergeleiteten “würde sich hoffentlich kein Journalist beim NDR zufrieden geben” und portionierte mein Erkenntnisinteresse wie folgt:

  1. Von wem stammt die weitergeleitete Aussage? (Anonyme Quellen wie “ein Sprecher” / “ein Redaktionsmitglied” sind bekanntlich keine tauglichen Quellenangaben im Journalismus.) [5]
  2. Gibt es eine gesetzliche bzw. rechtliche Grundlage für das Depublizieren textlicher Faktenfinder-Beiträge nach einem Jahr und welche ist das ggf.?
  3. Wo und wie genau hat der NDR das Depublizieren textlicher Faktenfinder-Beiträge nach einem Jahr (oder im Folgejahr der Veröffentlichung?) für Beiträge aus dem Jahr 2020 (oder generell?) geregelt? Im Telemedienänderungskonzept von August 2021 sehe ich dies nicht, daher bitte ich um eine genaue Quellenangabe.
  4. Was bedeutet in diesem Zusammenhang “standardmäßig”? Wie sind die Ausnahmen definiert?
  5. Da diese Ausnahmen (Ihre Antwort auf Frage 4) auf ungefähr (je nach Ihrer Antwort auf Frage 3) 500 Faktenfinder-Beiträge zutrifft, die derzeit trotz ihres Alters online stehen, wüsste ich gerne, wie viele Faktenfinder-Beiträge es bisher insgesamt gab bzw. wie viele die ihnen zugesprochene Verweildauer inzwischen überschritten haben und depubliziert wurden.

Die erneute Antwort ließ keine zwei Stunden auf sich warten, und weil sie mindestens so typisch wie die erste ist, sei auch sie vollständig zitiert:

>alle wesentlichen Informationen zum Thema Verweildauern bei tagesschau.de sind hier zusammengefasst bzw. die entsprechenden Rechtsgrundlagen verlinkt:
https://www.tagesschau.de/inland/rundfunkaenderungsstaatsvertrag108.html

Zusammengefasst gilt:

Die rechtliche Grundlage für alle Verweildauern ist das Verweildauerkonzept, das Teil des Telemedienkonzepts von tagesschau.de ist. Beide Konzepte sind durch den Rundfunkstaatsvertrag vorgeschrieben.

Das derzeit gültige Verweildauerkonzept von tagesschau.de findet sich hier:

https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/gremien/rundfunkrat122.pdf

Die entsprechenden Regelungen sind auf den Seiten 46ff. zu finden. Dort ist sowohl die vorgeschriebene Begrenzung der Verweildauer für einen erheblichen Teil der tagesschau.de-Inhalte nachzulesen wie auch die Ausnahmen, beispielsweise für eine erneute Publizierung – abgelaufene Verweildauern können „neu gestartet“ werden, so dies programmlich veranlasst ist, weil z.B. ein neuer Anlass der Berichterstattung zu einem konkreten Thema vorliegt.<

Anstatt meine Fragen zu beantworten, wird auf alte Informationen auf der eigenen Website verwiesen. In der Zwischenzeit gab es nicht nur neun Rundfunkänderungsstaatsverträge, sondern eine vollständige Ablösung des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) durch einen Medienstaatsvertrag, der nunmehr auch schon seit fast zwei Jahren in Kraft ist. Man sollte zumindest in Erwägung ziehen, dass Medienjournalisten davon schon mal etwas gehört haben, zumal wenn in der Fragestellung bereits ein zugehöriges, aber deutlich aktuelleres Papier erwähnt wird, nämlich das “Telemedienänderungskonzept von August 2021“, welches der NDR Rundfunkrat am 03.06.2022 genehmigt hat.

Aber auch ohne den Verweis auf eine nicht mehr gültige Rechtsgrundlage und ein altes NDR-Konzept ist die Antwort nahe an einer Unverschämtheit. Denn ob nun alte oder neue Rechtstexte: aus nichts ergibt sich, warum just der Faktenfinder-Beitrag “Mit gezielten  Falschinformationen aufgehetzt” nach circa 22 Monaten depubliziert wurde, während beispielsweise ein anderer Beitrag vom selben Tag zum gleichen Thema noch online ist, ebenso wie dutzende weitere Faktenfinder aus dieser Zeit oder sogar davor.

Aus den bisherigen Verweisen ergibt sich als Antwort sinngemäß: Es ist gesetzlich vorgegeben, namentlich im Rundfunkstaatsvertrag und in dem auf dessen Grundlage erstellten Telemedienkonzept, dass “ein Faktenfinder aus dem Jahr 2020 standardmäßig nach 1 Jahr nicht mehr online” steht. In Ausnahmefällen können Faktenfinder-Beiträge länger online sein bzw. erneut online gestellt werden.

Im Telemedienkonzept für Tagesschau.de vom Juni 2010 heißt es:

>Angebotsteile, die die Inhalte mehrerer Sendungen bündeln wie Dossiers, Specials oder Themenschwerpunkte, Bild-, Text-, Tonkombinationen, interaktive Anwendungen, Spiele sowie in diesen Angebotsteilen integrierte Audios und Videos können zwölf Monate auf tagesschau.de vorgehalten werden. Sie können wieder eingestellt werden, wenn es in Verbindung mit einem Ereignis oder einer Berichterstattung bzw. der Wiederholung im linearen Programm dafür einen redaktionellen Bedarf gibt.<

Wenn 12 Monate der “Standard” sein sollten fragt sich, wie die Ausnahmen begründet werden, unter die mehr als 500 Faktenfinder-Beiträge fallen müssen, die derzeit online stehen und älter als 12 Monate sind. Also weise ich noch einmal auf diese Diskrepanz und meine weiterhin offenen Fragen 1, 4 und 5 hin.

Antwort Nummer drei vom 5. September:

>>das Telemedienkonzept und das Verweildauerkonzept von tagesschau.de gelten bis heute, sind also noch aktuell.

Zu 1.: Die Aussage stammt von der Redaktion von ARD-aktuell.

Zu 4.: S. die Antwort unten zum Verweildauerkonzept, in dem auch Ausnahmen definiert sind: https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/gremien/rundfunkrat122.pdf

Zu den Antworten haben wir ansonsten derzeit nichts weiter hinzuzufügen.<<

Diese finale Antwort ist nicht mehr nur nahe an einer Unverschämtheit. Man stelle sich vor, das NDR-Medienmagazin ZAPP hätte diese Antworten bekommen und sollte sich damit zufrieden geben. Offensichtlich ist, dass es keinen rechtlichen Zwang gibt, den Beitrag nach 22 Monaten offline zu nehmen. Warum er aber just nach dieser merkwürdigen “Verweildauer” verschwunden ist, 500 andere Faktenfinder aber noch angeboten  werden, verrät NDR-Pressesprecherin Iris Bents nicht. Wie gesagt, ein solches Verhalten ist leider keine überraschende Ausnahme, sondern Alltag im Medienjournalismus.

Und nun werfen wir doch gleich noch einen Blick auf den Text, der vom NDR nicht mehr angeboten wird. Es war ein m.E. ausgesprochen schwacher Faktenfinder, wie gleich ausführlicher dargelegt wird, aber  gleichzeitig ein sehr gut rezipierter. Aktuell finden sich noch etwa 1130 Backlinks, die nun ins Leere laufen, davon zahlreiche von Tagesschau.de selbst, aber doch knapp 900 von externen Seiten. Zum Vergleich: für den oben bereits erwähnten anderen Faktenfinder-Text vom selben Tag weist Google nur acht Backlinks auf [4].

Der Text von Patrick Gensing ersetzt wie viele andere, die seinerzeit zu den Ereignissen am Bundestag publiziert wurden, Recherche durch Meinung, konkret durch Empörung. Dies wird gerade aus heutiger Sicht deutlich, und das war auch der Anlass, diesen Text nochmal aufzurufen. Denn war schon damals auf allen verfügbaren Videos deutlich zu sehen, dass es keinen “Sturm auf den Reichstag” gab, sondern schlicht Demonstranten auf den Treppen vor dem Bundestag, so bestätigt dies nun auch die Justiz, was ausgerechnet die Rechtsexperten von Legal Tribune Online (LTO) zu der Headline-Frage führt:

> ‘Sturm’ auf den Reichstag ohne Konsequenzen?<

Laut LTO “wurde bei über 300 Ermittlungsvorgängen in 88 Fällen ein Tatverdächtiger ermittelt”, in 77 Fällen gehe es (vor allem) um Landfriedensbruch, in fünf Fällen geht es um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), in zwei Fällen um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). 82 Fälle wurden bis 22. Juni von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben, welche die meisten Verfahren eingestellt hat. LTO schreibt dazu:

>17 Verfahren seien nicht abgeschlossen, fünf Strafbefehle und eine Anklage noch gerichtsanhängig, ein weiteres Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft überwiesen worden. In nur drei Fällen sei eine Verurteilung erfolgt und zwar zwei Mal wegen Landfriedensbruch nach § 125 Strafgesetzbuch (StGB) und einmal wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen […].<

Für den Medienjournalismus relevant dabei ist, dass die Einstellung der Verfahren keineswegs überraschend kommt, was LTO allerdings noch leicht grübelnd formuliert:

>Die hohe Zahl der Einstellungen deutet darauf hin, dass der bloße Auflauf unter Überwindung der Absperrgitter aus Sicht der Staatsanwaltschaft entgegen der Prüfung der Polizei den Tatbestand des Landfriedensbruchs nicht verwirklicht. Dieser fordert nach § 125 StGB Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit.<

Für die  “Berichterstattung” über einen  “Sturm auf den Reichstag” an jenem 29. August 2020 hatten Journalisten offenbar wieder einmal gesehen, was sie sehen wollten, und sich entrüstet, wie es zu erwarten war – und damit eine attraktive Verwertungskette geschaffen. Sofern die Justiz einigermaßen korrekt funktioniert, zeigt die Strafbilanz jetzt aber deutlich, dass Journalisten (und in der Folge dann Politiker und zig Lobbygruppen) das Ereignis am Bundestag kolossal dramatisiert und damit dem Orientierungsauftrag massiv geschadet haben. Denn bis heute hält sich die Legende vom  “Sturm auf den Reichstag”, ob apostrophiert oder nicht. Und die Legende ist bis heute wirkmächtig, weil sie mit einer zentralen  Falschinformation verknüpft ist, die im LTO-Artikel wie folgt formuliert ist:

>Am 29. August 2020 zogen etwa 40.000 Menschen durch Berlin. Unter ihnen auch Rechtsextreme, Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker. 500 bis 1.000 von ihnen durchbrachen im weiteren Verlauf eine Polizei-Absperrung und stürmten auf die Treppen des Reichstags.< [2]

Von Anfang an wurden die Großdemonstration gegen die Corona-Politik und die kleine Kundgebung am Bundestag in einen Topf geworfen, obwohl es sich um komplett verschiedene Veranstaltungen, verschiedene Anmelder und verschiedene Teilnehmer handelt, wie selbst der Verfassungsschutz deutlich macht (Bericht 2021, S. 116).

Und damit kommen wir zurück zum Faktenfinder der Tagesschau, an dem zwei Dinge besonders auffällig sind: Zum einen wird nicht eine einzige Tatsachenbehauptung belegt, woraus sich unter anderem eine Einordnungsmöglichkeit für die Relevanz ergeben könnte. Irgendwo hat irgendwer irgendwas gesagt, konkreter wird es nicht. Zum anderen sind zahlreiche Tatsachenbehauptungen in Wirklichkeit Meinungsbekundungen. In der folgenden Autopsie wird das farblich markiert:
Meinung als Tatsachenbehauptung
Falsche Tatsachenbehauptung
Als Meinung erkennbare Meinungsäußerungen sollten ebenfalls farblich markiert werden, sind aber gar nicht enthalten, ebenso wie überprüfbare Quellenangaben.
Weitere Aussagen bzw. Schlagworte, die in der rechten Spalte kommentiert werden, sind unterstrichen.

 

Faktenfinder-Text Anmerkungen
Faktenfinder “Sturm” auf Reichstagsgebäude

Mit gezielten Falschmeldungen aufgehetzt

[Überschrift]
Polizisten seien übergelaufen und US-Präsident Trump sei in Berlin, um Deutschland zu befreien: Mit solchen Falschmeldungen ist die Stimmung in Berlin gezielt angeheizt worden – bis zum “Sturm” auf das Reichstagsgebäude. “Sturm” auf das Reichstagsgebäude: Was war es denn nun, wenn “Sturm” stets apostrophiert wird? Nach den verfügbaren Videoaufnahmen war es eine Demonstration auf der Eingangstreppe zum Bundestag.
Von Patrick Gensing, ARD-faktenfinder [Autorenzeile]
Wie konnte es zum sogenannten Sturm auf das Reichstagsgebäude in Berlin kommen? Abenteuerliche Frage, die ja schon unterstellt, dass etwas ganz Außergewöhnliches oder fast Unmögliches passiert sei. Als brauche es eine geheime Verschwörung, die nun enttarnt werden muss, um das Unbegreifliche begreifbar zu machen.
Eine Rekonstruktion der Ereignisse zeigt, dass Gerüchte und gezielte Falschmeldungen eine zentrale Rolle gespielt haben, um die Menge aufzuhetzen. Dass die Falschmeldungen gezielt verbreitet wurden (und nicht bspw. in irriger Annahme) wird nicht nur durch nichts belegt (dann wäre es eine unbelegte Tatsachenbehauptung), sondern auch mit nichts begründet, so dass es schlicht eine Wertung ist, die korrekt heißen müsste: “Ich halte diese Falschinformationen für gezielt verbreitet.” Ebenso ist es mit der “zentralen Rolle”, die eine Wertung darstellt, ohne eine Wertungsgrundlage zu benennen.
So hatten sich während der Demonstration immer wieder Gerüchte verbreitet, vor der russischen Botschaft hätten Polizisten ihre Helme abgenommen und seien “übergelaufen”. Tatsächlich hatten dort Neonazis randaliert, die Polizei nahm zahlreiche Personen fest. Hier beginnt die Vermischung von Demonstration (Aufzug) u.a. am Großen Stern und Kundgebung am Platz der Republik vor dem Bundestag.
Dazu verbreiteten rechtsradikale Aktivisten über Messenger-Dienste und soziale Netzwerke die Behauptungen, es seien amerikanische und russische Soldaten auf dem Weg nach Berlin oder bereits in der Stadt. Sie würden einen politischen Übergang absichern. Verschiedene Redner forderten, die Bundesregierung müsse abdanken. Dass die “verschiedenen Redner” nicht bei der gerade erwähnten Demonstration auftraten, sondern eben vorm Reichstagsgebäude, wird nicht deutlich gemacht.
Die Bedeutung der Proteste war im Vorfeld massiv überhöht worden – angeblich schauten “die Völker der Welt” auf Berlin, hieß es im Netz. Wieder eine Wertung ohne Bezug, ohne Wertungssystem, die als Tatsache dargestellt wird. (Korrekt wäre wiederum: “Meiner Ansicht nach war die Bedeutung massiv überhöht worden.”)
Vollkommen übertriebene Zahlen [Zwischenüberschrift]
Um die Demonstrationen relevanter erscheinen zu lassen, wurden immer wieder vollkommen übertriebene Teilnehmerzahlen gezielt verbreitet.
Anfang August war von 1,3 Millionen Menschen die Rede, am Wochenende kursierten erneut Zahlen von bis zu sechs Millionen Teilnehmenden Wo kursierten diese Zahlen?  Wie groß war die Rezeption, wie die Resonanz?
Mit solchen Falschmeldungen soll der Eindruck vermittelt werden, das gesamte Volk stehe auf gegen die Corona-Maßnahmen. Wer sagt, dass dieser Eindruck erweckt werden soll bzw. wer will diesen Eindruck erwecken? Und wie können  1,3 Millionen “das gesamte Volk” sein?
Dabei sind Umfragen zufolge die meisten Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich einverstanden mit dem Kurs. Viele fordern sogar strengere Regelungen. Das ist kein Widerspruch zum Protest sondern nur ein Widerspruch zu Behauptung, das ganze Volk stehe auf gegen die Corona-Maßnahmen –
“Wir haben gewonnen” [Zwischenüberschrift]
Zum “Sturm” auf den Reichstag kam es dann direkt nach einer Rede. Erneut wird ein  Zusammenhang zwischen Demonstration, um die es bisher ging, und der Kundgebung auf dem Platz der Republik hergestellt.
Eine Frau, es soll sich um eine Heilpraktikerin handeln, stachelte auf einer Bühne direkt vor den Absperrungen am Bundestag die Atmosphäre weiter auf. Es war nicht “eine” Bühne (unter vielen), sondern die einzige bei dieser Veranstaltung. Und das Bild einer aufgestachelten Atmosphäre ist leicht schräg.
“Wir schreiben heute hier Weltgeschichte”, rief sie und behauptete, die Polizei sei übergelaufen, Trump in der Stadt. Das behauptete Tamara K. in diesem Zusammenhang nicht, die Darstellung des Faktenfinders ist falsch. Sie sagte: “Guckt euch um, die Polizei hat die Helme abgesetzt. Vor diesem  Gebäude steht keine Polizei mehr. Und Trump ist in Berlin. ” Dass Polizisten nicht dauerhaft behelmt sind, ist dabei ein völlig normaler Vorgang, der u.a. der Deeskalation dienen kann.
“Wir haben gewonnen”, schrie sie in ihr Mikrofon, während Menschen vor der Bühne die Fäuste in den Himmel reckten und sich umarmten. “Wir brauchen Masse”, alle müssten zeigen, dass sie da seien. Und nun werde man da – gemeint waren die Treppen zum Bundestag – hinaufgehen und sich “unser Haus” zurückholen. Hier unterschlägt Autor Gensing ein für die Orientierung wichtiges Zitat. Der Aufruf zum “Sturm” lautete nämlich wie folgt:

“Wir brauchen Masse. Wir müssen jetzt beweisen,  dass wir alle hier sind. Und wir gehen da rauf und holen uns heute, hier und jetzt unser  Haus zurück. Wir werden gleich diese komischen kleinen Dinger brav niederlegen und gehen da hoch und setzen uns friedlich auf die Treppe und zeigen Präsident Trump, dass wir den Weltfrieden wollen und dass wir die Schnauze gestrichen voll haben. Wir haben gewonnen.”

Friedlich auf die Treppe setzen – das ist vielleicht doch etwas anderes als ein “Sturm auf den  Reichstag”.

Unmittelbar danach sieht man auf Videos, die tagesschau.de vorliegen, wie die Menschen neben der Bühne die Absperrungen durchbrechen und zum Bundestag stürmen. Gleich habe man es geschafft, brüllt ein Mann: “Jetzt gehen wir in den Reichstag!” Aufgehalten wird die Menge schließlich von drei Polizisten am Eingang des Parlaments. Für dieses zentrale Narrativ, das bekanntlich durch die Danksagung des Bundespräsidenten zum politischen Faktum gemacht wurde, gibt es keinerlei Beleg. Ikonografisch ist es natürlich der Sieg des Guten über das Böse, doch für eine entlarvende Recherche hätte schon damals ein Klick auf Youtube genügt, im Übrigen ein klein wenig Kompetenz im Zweifeln: drei Polizisten halten ohne Waffeneinsatz einen fünfhundertköpfigen landfriedenbrechenden Mob auf?

 

Wie sieht es nun aus mit den harten Fakten in diesem Faktenfinder? Die angekündigte “Rekonstruktion der Ereignisse” als Beweis,  “Gerüchte und gezielte Falschmeldungen” hätten “eine zentrale Rolle gespielt […], um die Menge aufzuhetzen” liefert der Beitrag nicht. Die Wahrheit war offenbar wesentlich banaler und verschwörungsärmer. Dass der “Sturm auf das Reichstagsgebäude” auch apostrophiert falsch ist, zeigt die gerichtliche Bewertung. (Oder das Rechtssystem funktioniert nicht, dann wäre dies dringend belegt zu thematisieren.) Damit war aber die seinerzeitige Berichterstattung mindestens irreführend, in Teilen auch falsch, was aufgearbeitet gehört. Dass das Depublizieren dieses faktenarmen Faktenfinders ein spätes und stillschweigendes Eingeständnis in die Unzulänglichkeit der Berichterstattung war, ist allerdings nicht anzunehmen, dafür gibt es zu viele Beiträge vergleichbarer Leichtgewichtigkeit und eben auch noch weitere Beiträge zum selben Thema und mit ähnlicher Stoßrichtung, die weiterhin verfügbar sind. Die Behauptung allerdings, rein rechtlich hätte der Beitrag sein Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten und sei deswegen entsorgt worden, ist angesichts der Faktenlage unglaubwürdig.

Zusammenfassung

1. Die von NDR-Pressesprecherin Iris Bents aus der ARD-aktuell-Redaktion weitergereichte Begründung zum Depubliziern des Faktenfinders “Mit gezielten  Falschinformationen aufgehetzt” kann nicht stimmen. Er wurde nicht, wie angeblich vorgeschrieben, nach 12 Monaten, sondern nach 22 Monaten offline genommen. Eine Ausnahme wurde nicht begründet, die Frage nach der Gesamtzahl depublizierter Faktenfinder wurde nicht beantwortet.

2. Der depublizierte Faktenfinder belegte kein einziges Faktum und enthielt zahlreiche Ungenauigkeiten und zwei Fehler.

3. Auch ein Beitrag des Juristenportals LTO stellt in dem Zusammenhang eine falsche Tatsachenbehauptung auf, die trotz Hinweis nicht korrigiert wurde.

 

Fußnoten

[1] Redaktionen können nicht auf jede Zuschrift reagieren, das ist ggf. zu akzeptieren. Allerdings darf man von öffentlich-rechtlichen Sendern erwarten, dass sie Zuschauer- und Zuhörerfragen beantworten und Kritik zumindest an die Redaktionen oder einzelnen Betroffenen weitergeben. So versichert es auch die Tagesschau, wenn man sie über ihr Kontaktformular anspricht:

” Wir versichern Ihnen aber, dass alle Mitteilungen von uns gelesen, ausgewertet, weitergeleitet oder auch in Redaktionssitzungen diskutiert werden.”

Ein unfreiwilliger  Test vom 25.02.2020 zeigte jedoch, dass dies nicht stimmt. Denn das Kontaktformular lässt nur eine begrenzte Zeichenzahl im Nachrichtenfeld zu. Ein von mir hineinkopierter Text wurde brachial abgeschnitten – eine Nachfrage von jemandem, der die Mitteilung “gelesen, ausgewertet, weitergeleitet” hat oder von jemandem, dem sie zur Diskussion vorlag, gab es nicht.

[2] LTO-Autor und Chefredakteur Felix Zimmermann hat die falsche Darstellung trotz Hinweis von uns nicht korrigiert, was man etwas unrühmlich finden darf für “das größte deutsche Online-Magazin für Juristen“.

[3] Dass zahlreiche Beiträge dieser Frage nachgingen (z.B. im Spiegel) macht sie nicht weniger verwunderlich. Dass es gar  nichts außer ein paar Menschen braucht, um sich auf die Treppenstufen am Bundestag zu stellen, sollte offensichtlich sein.

[4] Die tatsächliche Zahl an Backlings dürfte regelmäßig deutlich höher liegen, wie verschiedene Tests zeigen.

[5] Juristische statt natürliche Personen als angebliche Akteure darzustellen ist eine weit verbreitete Unsitte im Journalismus. Beispielhaft aus der aktuellen “NDR-Affäre”. So heißt es in einem Pressestatement:

  • Den Vorwurf, es gäbe einen „politischen Filter“ im Landesfunkhaus Schleswig-Holstein, weist der NDR zurück. Die Berichterstattung ist unvoreingenommen und unabhängig.
  • Nach zahlreichen, persönlichen Gesprächen mit Mitarbeitenden des Landesfunkhauses Schleswig-Holstein konnten die Programmverantwortlichen kein „Klima der Angst“ feststellen.
  • Der Vorgang rund um ein eventuelles Interview mit Hans-Joachim Grote (Ex-Innenminister SH) ist aus Sicht des NDR Redaktionsausschusses, des beteiligen Mitarbeiters, des zuständigen Programmbereiches im NDR Landesfunkhauses Schleswig-Holstein und des NDR aufgearbeitet und abgeschlossen.
  • Der NDR Redaktionsausschuss stellte in seiner Ergänzung zum Abschlussbericht im Dezember 2021 fest: „Den Verdacht, dass eine politische Motivation dahinterstehen könne, macht sich der Redaktionsausschuss nicht zu eigen.“ Zu dieser Bewertung kommen auch das Landesfunkhaus Schleswig-Holstein und der NDR.

“Der NDR” kann natürlich gar nichts zurückweisen, so wie “die Redaktion von ARD-aktuell” nicht sprechen kann. Es ist nicht nur eine Formsache, für Aussagen reale Menschen zu benennen (Qualitätskriterium Quellentransparenz), es ist essentiell, um die Konflikte zu verstehen. Denn auch die Mitarbeiter, die vor wenigen Tagen einen “Brandbrief an die eigene Funkhausspitze” formuliert haben, sind ein Teil von diesem  NDR, zum Teil von “dem Redaktionsausschuss” oder “dem Landesfunkhaus Schleswig-Holstein”.

Updates und Ergänzungen

Weiteres zur Qualität der Corona-Berichterstattung siehe in der entsprechenden Sammlung. Medienkritik zu Berichterstattung über die erste Berliner Großdemo zum Thema findet sich unter “Zerrspiegel einer Demo“.

Der NDR steht gerade im Fokus der Debatte um strukturelle Defizite im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Beispielhaft sei zu diesem großen Komplex verwiesen auf:
„Politischer Filter“, „Klima der Angst“: NDR-Redakteure erheben laut vertraulichem Untersuchungsbericht schwere Vorwürfe gegen Senderleitung (Business Insider, ab 24.08.2022); weiteres von Buisiness Insider in der Themenkategorie.
ZAPP Sondersendung vom 31.08.2022
– ein Telefonat mit einem Mitglied des NDR-Redaktionsausschuss
Sehr selten wird übrigens erwähnt, dass die derzeit von ihrer Funktion als medienübergreifende NDR-Chefin für Politik und Recherche entbundene Julia Stein drei Amtszeiten lang von Juli 2015 bis Oktober 2021 Vorsitzende des Netzwerk Recherche e.V. war und dem Vorstand weiterhin kooptiert angehört (derzeit ruhend).
– Einen grundlegenden Reformvorschlag für die gesellschaftliche Kontrolle öffentlich-rechtlicher wie auch (soweit überhaupt notwendig) privater Rundfunkanbieter: Rundfunk- und Medienräte auslosen

Ein Gedanke zu „Faktenfinder zum Sturm auf den Reichstag vom Gesetzgeber offline genommen

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